BundesratStenographisches Protokoll790. Sitzung / Seite 57

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Ich möchte nur ein Beispiel nennen. Wir haben heuer im Herbst mit der Landjugend ei­nen Projektmarathon gehabt, da hat die Landjugend in 72 Stunden unseren jüdischen Friedhof wieder top auf Vordermann gebracht. Das war eine total gute Angelegenheit.

Aber nun kommen wir zur jetzigen Regelung. In der jetzigen Regelung ist „nur“ – unter Anführungszeichen; und da bitte ich Sie, mich nicht falsch zu verstehen – die Instand­setzung durch diesen Fonds geregelt. Die weitere Pflege und Instandhaltung soll mit einem Übereinkommen zwischen der Israelitischen Kultusgemeinde und der Standort­gemeinde geregelt werden. Ich habe hier ein derartiges Exemplar von der Israeliti­schen Kultusgemeinde mit und kann Ihnen nur sagen, dass darin Punkte angeführt sind, die vermutlich keine oder nur wenige Standortgemeinden in dieser Form akzeptieren wer­den und dies auch können.

Es geht hier nicht um das regelmäßige Mähen des Rasens oder den Rückschnitt von Bäumen oder Buschwerk, sondern um Punkte wie zum Beispiel die Instandsetzung der Gehwege, Einfriedungen und baulichen Anlagen oder Betreuung der Gehwege im Sin­ne der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung oder die Schad- und Klagloshaltung der Israelitischen Kultusgemeinde von Ansprüchen durch Personen, die durch nicht fachgemäß instandgehaltene Grabdenkmäler Schäden erlitten haben. Und die Ge­meinde soll dafür sorgen, dass die besonderen, für diesen Friedhof geltenden jüdischen Gebote eingehalten werden.

Das sind Punkte, die, glaube ich, ohne eine Abgeltung oder ohne Abschwächung nicht sehr leicht übernommen werden könnten. Sollten hier nicht noch Abänderungen, Ver­besserungen oder finanzielle Entschädigungen für die Standortgemeinden erfolgen – für manche Tätigkeiten, nicht für alle Tätigkeiten; Rasenmähen und normale Instand­haltungen sind ohnedies kein Problem, das sind wir der jüdischen Gesellschaft auch schuldig –, dann sehe ich gerade in Zeiten wie diesen, in denen Gemeindebudgets so angespannt sind wie schon lange nicht beziehungsweise wie noch nie, dass hier die Rechnung ohne den Wirt gemacht wird und eine absolut gute und notwendige Rege­lung wie die Installierung des Fonds nicht den gewünschten Erfolg haben wird.

Die Gemeindevertreterverbände Niederösterreichs, sprich SPÖ und ÖVP, haben dies­bezüglich am 19. November 2010, also unmittelbar nach der Beschlussfassung im Na­tionalrat, bei den Standortgemeinden Kostenschätzungen betreffend Pflege und Erhal­tung eingeholt und werden diesbezüglich natürlich noch – und hoffentlich positiv – aktiv werden.

Nichtsdestoweniger handelt es sich hier um eine absolut notwendige und gute Sache, mit der bereits eingangs erwähnten nachvollziehbaren Begründung, dass wir das der jüdischen Gesellschaft und ihrer Kultur notwendigerweise schuldig sind. Wir werden diesem Gesetz zur Schaffung des Fonds auch gerne unsere Zustimmung geben. – Dan­ke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.32


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


13.33.00

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kolle­gen! Und natürlich auch: Sehr geehrte Schülerinnen – es sind ja nur Schülerinnen an­wesend – und Lehrerinnen! Das ist heute das zweite Gesetz, dem ich wirklich mit Freude zustimmen kann. Es hat lange gedauert, bis das Washingtoner Abkommen so weit umgesetzt wurde – 2001 wurde es geschlossen –, dass in Bezug auf die jüdischen Friedhöfe jetzt wirklich konkrete Vorgaben gemacht werden, wie denn das mit der Pfle­ge künftig abzulaufen hat. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

 


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