BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 28

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Bundesrat Mag. Michael Hammer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin, meine Frage:

1762/M-BR/2011

„In wie vielen Fällen wurde der elektronisch überwachte Hausarrest bereits ange­wendet?“

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Bis zum 21. Jänner 2011 waren insgesamt 116 Personen, das sind rund 5 700 Hafttage, im elektronisch überwachten Hausarrest. Zu diesem Stichtag befanden sich 76 Personen im elektronisch überwachten Haus­arrest, wovon 54 Frontdoor-Fälle sind, also Personen, die vorher nicht in Haft waren, und 20 Personen sogenannte Backdoor-Fälle, also Personen, die zunächst einmal eine Haft verbüßt haben und dann unter elektronischer Aufsicht enthaftet wurden.

Insgesamt haben wir bisher auch zwei Untersuchungshäftlinge darunter gehabt.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Mag. Michael Hammer (ÖVP, Oberösterreich): Könnten Sie uns vielleicht auch einen Kostenvergleich zwischen Haft und elektronischer Fußfessel darlegen?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Ja, gerne. Ein Tag elek­tronische Aufsicht kostet pro Person 22 €. Die Nettokosten betragen 12,06 €, da wir ja auch einen Kostenbeitrag von den Betroffenen erhalten. Ein Tag Haft kostet 100 €. Al­so ist das doch ein großer Unterschied.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bun­desrat Gruber.

 


Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Bei Einführung des elektronisch überwachten Hausarrests wurde vonseiten des Bun­desministeriums argumentiert, dass bei einem guten Verlauf dieses Projektes damit zu rechnen sei, dass Kapazitäten für NEUSTART frei würden und dessen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sich verstärkt anderen Tätigkeiten im Bereich der Bewährungshilfe wid­men könnten.

Kann man bereits sagen, dass die Einführung des elektronisch überwachten Hausar­rests neben dem eigentlichen Zweck auch zu einer Entspannung der personellen Si­tuation bei NEUSTART geführt hat?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Nein, so, in dem Sinn, kann man das nicht sagen, denn durch die elektronische Aufsicht gibt es ja auch neue Aufgaben für NEUSTART selbst, denn die ganze Überprüfung des sozialen Umfeldes, die Überprüfung, wie die Wohnsituation ist, wie die Arbeitsplatzsituation ist, wie die fa­miliäre Situation ist, obliegt ja Mitarbeitern von NEUSTART. Aber sie haben dafür auch zusätzliche Mittel und Ressourcen bekommen.

Im Endeffekt wird es natürlich im Großen eine Entlastung für die Justiz insgesamt, aber auch für NEUSTART geben, denn durch die Maßnahmen der elektronischen Aufsicht wird es gelingen, die Leute besser zu resozialisieren beziehungsweise zu sozialisieren. Und das kann man sozusagen Umwegrentabilität nennen. Das wird sicherlich in weite­rer Zukunft positive Auswirkungen auch auf die Ressourcen bei NEUSTART haben.

 


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