BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 29

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bun­desrat Krusche.

 


Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Mei­nes Wissens haben sich bei der Ausschreibung für die technische Umsetzung dieser elektronischen Fußfessel in einem zweistufigen Verfahren insgesamt acht Unternehmen beworben.

Meine Frage ist daher, ob jenes Unternehmen, das schlussendlich den Zuschlag und den Auftrag erhalten hat, auch alle Muss-Kriterien und Bedingungen der Ausschreibung erfüllt hat.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrter Herr Bun­desrat! Bei diesem Ausschreibungsverfahren ist es dazu gekommen, dass gewisse Be­werber von vornherein ausgeschieden sind.

Wir sind der Empfehlung der Bundesbeschaffungsgesellschaft gefolgt. Bei dem Betrei­ber dieses Systems handelt es sich um denjenigen, der das beste Angebot liefern konn­te. Es geht da vor allem um die Qualität und um die Sicherheit, und genau dieses Sys­tem wird auch in vielen anderen Ländern, wie zum Beispiel in Großbritannien oder in anderen großen Staaten, angewandt und ist dort erfolgreich.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bun­desrätin Dr. Kickert.

 


Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Ministerin! Mich würde interessieren, in wie vielen Fällen der beantragte elektronisch überwachte Haus­arrest nicht durchgeführt worden ist – dazu gibt es ja die gesetzliche Möglichkeit. Sie haben uns erläutert, wie oft der elektronisch überwachte Hausarrest angewendet wur­de. Jetzt möchte ich wissen, ob diese gesetzliche Möglichkeit in irgendeiner Form ausge­schöpft worden ist und der elektronisch überwachte Hausarrest auch verweigert wurde.

Wenn Sie es nicht ad hoc beantworten können, ersuche ich darum, dass die Antwort nachgereicht wird, denn das würde mich tatsächlich interessieren.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Es ist so, dass es natür­lich viele Fälle gibt, in denen das abgelehnt wurde, denn es bedarf ja immer einer Indi­vidualüberprüfung und vor allem einer Prognose, was die Gefährlichkeit des Täters und das soziale Umfeld betrifft. Ich habe jetzt keine Zahlen hier, aber wir werden die ge­naue Antwort schriftlich nachliefern. (Bundesrätin Dr. Kickert: Danke!)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zur 2. Anfrage.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Mag. Klug, um die Verlesung der An­frage.

 


Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Bundesminis­terin! Die Fragestunde ist ja auch für Sie eine wunderbare Möglichkeit, uns aktuelle In­formationen mitzuteilen. Diese Gelegenheit wollen wir heute gerne nutzen.

Eine unseres Erachtens besorgniserregende Entwicklung ist der Bereich der Bekämp­fung der Korruption auf der einen Seite und der Wirtschaftskriminalität auf der anderen Seite.

Meine Frage daher, sehr geehrte Frau Bundesministerin:

 


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