BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 32

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bun­desrat Zwanziger.

 


Bundesrat Peter Zwanziger (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich habe folgende Frage: Es hat ja in letzter Zeit einige Fälle gegeben, in die Politiker involviert waren. Einige Politiker sind recht schnell wieder aus der Geschichte herausgekommen, einige nicht. Sehen Sie bei gewissen Fällen einen Unterschied zwischen Opposition und Regierung? (Allgemeine Heiterkeit.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Danke schön für diese Frage. Ich möchte hier eines ganz klar sagen, wirklich klarstellen: Es gibt in der öster­reichischen Justiz keine Straftäter erster und zweiter Klasse. Auch wenn es Politiker sind, werden sie vor Gericht so behandelt wie jeder andere auch. Wer mich als Rich­terin kennt, der weiß das.

Eines möchte ich dazu auch sagen: Eine wichtige Maßnahme, die wir bereits heuer ge­troffen beziehungsweise umgesetzt haben, ist die erhöhte Transparenz bei staatsan­waltschaftlichen Entscheidungen.

In Zukunft wird die Einstellung von Verfahren etwa gegen Personen von besonderem öffentlichen Interesse im Internet veröffentlicht, und da kann jeder genau nachlesen, wieso ein Verfahren gegen jemanden eingestellt wurde. Das ist, glaube ich, ganz wich­tig, um Verschwörungstheorien vorzubeugen. (Bundesrat Zwanziger: Danke! Eine gu­te Idee!)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage.

Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Michalke, um die Verlesung der An­frage.

 


Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Minister, meine Frage lautet:

1768/M-BR/2011

„Welche Anstrengungen haben Sie bisher unternommen, um den Strafrahmen des § 92 Abs. 3 StGB zu erhöhen?“

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Es ist so, sehr geehrte Damen und Herren: Verbrechen gegen Kinder sind wirklich das Schlimmste, das habe ich auch immer gesagt, und ich überlege natürlich, Mittel zu finden, wie man diesen Kindern helfen kann und wie man präventiv tätig werden kann, auch im Bereich der Justiz – wobei die Justiz ja immer erst sozusagen danach, nachdem etwas geschehen ist, die Aufgabe hat einzuschreiten.

Die Erhöhung von Strafrahmen kann natürlich eine Signalwirkung nach sich ziehen, auch wenn sie nicht wirklich dazu führen wird, dass potenzielle Täter derart grausliche Dinge nicht mehr machen. Es ist wirklich so, es wird kein Straftäter von einem hohen Strafrahmen abgehalten. In Amerika gibt es die Todesstrafe, und es passiert dennoch genug. Trotzdem muss man auch da symbolisch tätig sein, denke ich, und auch Sig­nale setzen. Wir überlegen jetzt gerade in all diesen Bereichen, in denen Kinder Opfer sind, eine Evaluierung der Strafrahmen.

Meine Experten sind gerade damit befasst zu überlegen, ob man beim einen oder an­deren Paragraphen Strafuntergrenzen einzieht oder ob man die Maximalstrafen oder die Strafdrohungen erhöht. Wir sind also gerade dabei, das zu evaluieren.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


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