Welche weiteren Maßnahmen in anderen Rechtsbereichen, etwa im Familienrecht – das haben Sie ja schon angesprochen –, können Sie sich vorstellen, um ein möglichst umfassendes Programm zum Schutz der Kinder zu bekommen?
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Im zivilrechtlichen Bereich denke ich natürlich vor allem an das Familienrecht, denn auch hier gehören Kinder geschützt, vor allem Scheidungskinder, wie wir wissen, Kinder, die Opfer von Rosenkriegen werden, die durch Vorfälle in den Familien traumatisiert werden. Wir müssen alles daran setzen, auch diesen Kindern zu helfen.
Es ist auch schon einiges geschehen, etwa die Einführung des Kinderbeistandes – Sie erinnern sich – und die Einführung anderer neuer Bestimmungen. Mein Ziel ist es, dieses Jahr eine größere Familienrechtsreform umzusetzen. Sie kennen die Thematik Obsorge, Besuchsrecht, Verfahrensrecht, Beschleunigung der Familienrechtsverfahren.
Ich glaube auch, dass es ein ganz wichtiger Weg sein wird, Streitigkeiten aus dem Verfahren auszulagern und vermehrt Schlichtungsstellen einzusetzen beziehungsweise auch die – wie wir es nennen – Familiengerichtshilfe auszubauen. Da wird es bald Pilotprojekte geben. Das ist also ein Bereich, der nur darauf wartet, dass jetzt endlich etwas geschieht. Wir sind auf dem besten Wege, die Arbeitsgruppe beendet ihre Tätigkeit voraussichtlich im Februar oder März, und dann können wir mit diesem Thema so richtig schön durchstarten.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Kickert.
Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Ministerin! Mich würde interessieren, welche Anstrengungen von Ihrer Seite unternommen werden, um die Kommunikation zwischen den Strafverfolgungsbehörden und der Jugendwohlfahrt zu verbessern, zu verstärken, um eben schneller reagieren zu können oder schon im Vorfeld schneller eingreifen zu können.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Es besteht natürlich bereits eine Kommunikation zwischen der Jugendwohlfahrt und den Strafverfolgungsbehörden. Es gibt ja auch schon eine verbesserte Vernetzung, auch zu den Spitälern und so weiter, aber das wird ja derzeit auch ausgebaut. Ich glaube, da ist vor allem das Familienministerium federführend tätig.
Aber Sie haben recht, die Kommunikation in diesem Bereich ist sicherlich noch verbesserungswürdig, um die Gefahren rechtzeitig zu erkennen. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Aber, wie gesagt, es wird vor allem im Familienministerium an dieser besseren Vernetzung und ähnlichen Themen gearbeitet.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zur 4. Anfrage.
Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Strohmayer-Dangl, um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl (ÖVP, Niederösterreich): Werte Frau Bundesminister! Wir haben schon sehr viel über die Korruptionsstaatsanwaltschaft gehört.
Meine Frage lautet:
„Wie sind die Erfahrungen mit der Tätigkeit der Korruptionsstaatsanwaltschaft?“
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Bundesministerin.
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