BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 35

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Danke schön, Herr Bun­desrat, für die Frage. Ich habe gerade heute mit einem jungen Staatsanwalt gespro­chen, der in der letzten Zeit bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft tätig war, und er sagt, es läuft sehr gut.

Die Leute sind wirklich spezialisiert auf diese heiklen Korruptionsfälle. Es gibt jetzt so­zusagen auch bei uns diese spezialisierte Einheit, so wie es bei der Polizei ja auch schon seit längerer Zeit eine entsprechende Einheit gibt. In diesem Bereich ist Spezia­lisierung ganz, ganz wichtig.

Einen großen Fortschritt wird es aber auch durch die nunmehr eingeführte Kronzeu­genregelung geben, die seit 1. Jänner Gültigkeit hat. Ich bin überzeugt davon, dass jetzt mehr Fälle aufgeklärt werden, denn gerade im Bereich der Korruption arbeitet man im Umfeld von kriminellen Strukturen, die sehr schwer aufzubrechen sind, da ge­rade in diesen Bereichen sehr konspirativ gearbeitet wird. Durch die Kronzeugenrege­lung wird es uns gelingen, Korruptionsfälle häufiger aufzudecken.

Das hat ja das Kartellrecht bewiesen: 90 Prozent der Kartelle werden durch die Kron­zeugenregelung aufgedeckt. Und daher bin ich sehr zuversichtlich, dass auch im Be­reich der Korruption in Zukunft noch mehr Fälle aufgeklärt werden.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl (ÖVP, Niederösterreich): Inwieweit haben Sie be­treffend Beiziehung von Experten bereits von den Möglichkeiten des Justizbetreuungs­agentur-Gesetzes Gebrauch gemacht?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Wie bereits erwähnt: im Strafverfahren Hypo Alpe-Adria eine Expertin, im Verfahren Constantia/BUWOG eine Expertin der Finanzmarktaufsicht und eine Expertin der Oesterreichischen National­bank und im Verfahren Auer-Welsbach ein Experte aus dem IT-Wesen.

Also es gibt bereits Experten, die eingesetzt werden, aber das wird natürlich noch wei­ter forciert. Je mehr Experten, desto besser.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bun­desrat Mag. Klug.

 


Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Bundesminis­terin! Die Tatsache, dass die Thematik der Korruptionsstaatsanwaltschaft und die Be­kämpfung der Wirtschaftskriminalität nicht nur von meiner Fraktion, sondern auch von einem Vertreter Ihrer politischen Familie angesprochen wurde, soll doch zeigen, dass sich der Bundesrat mit der aktuellen Entwicklung im Bereich der Korruptionsstaatsan­waltschaft ernsthaft auseinandersetzt und sich große Sorgen macht. Er richtet insofern bei dieser Gelegenheit auch die Bitte an die Ressortchefin, insbesondere die Beden­ken, die der Leiter der Behörde in der jüngeren Vergangenheit in der Öffentlichkeit ge­äußert hat, sehr ernst zu nehmen. – Ein kurzer Side Step.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, daher zur Fragestellung und zur Berichterstattung in den Medien. Der frühere Rechnungshofpräsident Dr. Fiedler sieht laut „Wiener Zei­tung“ vom 29. Jänner die Ausbildung der Korruptionsstaatsanwälte als unzureichend an und führt dies auf Versäumnisse in der Justizverwaltung und bei der Justizministerin zurück.

Wie beurteilen Sie, Frau Ministerin, diese Aussage? Welche Maßnahmen gedenken Sie zu setzen, um möglichst rasch die erforderliche Anzahl an sehr gut ausgebildeten Staatsanwälten zur Korruptionsbekämpfung zu bekommen?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite