BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 64

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Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abge­gebenen Stimmen.

Zunächst stelle ich die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Arti­kel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu er­teilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berücksich­tigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

12.42.02 3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2011 betreffend ein Protokoll zur Änderung des Protokolls über die Übergangsbestimmungen, das dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäi­schen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemein­schaft beigefügt ist (995 d.B. und 1053 d.B. sowie 8444/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zu Punkt 3 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wenger. Bitte um den Bericht.

 


12.42.34

Berichterstatter Franz Wenger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2011 betreffend ein Protokoll zur Änderung des Protokolls über die Übergangsbestimmungen, das dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäi­schen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft bei­gefügt ist.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Februar 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz in Verbindung mit Artikel 50 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


12.43.51

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Dass unsere Liebe zum Vertrag von Lissabon vor allem im Zusammenhang mit der darüber verweigerten Volksabstimmung enden wollend ist, darf ich in diesem Haus als bekannt voraussetzen. (Die Bundesräte Kraml und Gruber: Rich­tig!)

 


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