BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 70

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Bitte um Ruhe im Saal! Auch ehemalige Präsi­denten bitte ich, zur Ruhe beizutragen!

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Debatte ge­schlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Da durch den gegenständlichen Beschluss die vertraglichen Grundlagen der Europäi­schen Union geändert werden, bedarf dieser gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 2 in Verbin­dung mit Artikel 50 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundesra­tes bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und ei­ner Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die zur Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Jetzt gelangen wir zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem gegenständlichen Beschluss gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit Artikel 50 Abs. 4 Bundes-Verfassungs­gesetz die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Be­schlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

13.06.504. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 und ein Pflanzenschutzgesetz 2011 erlassen werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2010) (896 d.B. und 1034 d.B. so­wie 8442/BR d.B. und 8451/BR d.B.)

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Tiefnig. Bitte um den Bericht.

 


13.07.04

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Aus­schusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Pflanzenschutzmittel­gesetz 2011 und ein Pflanzenschutzgesetz 2011 erlassen werden – Agrarrechtsände­rungsgesetz.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Feber 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hensler. – Bitte.

 


13.08.02

Bundesrat Friedrich Hensler (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Bundesrates! Wir haben heute


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