kosten werden für die Bürger entstehen, der Österreichische Gemeindebund befürchtet Gebührenerhöhungen, in einer Stellungnahme des Verbands Österreichischer Entsorgungsbetriebe steht, es gibt einen Mehraufwand bei den Verwaltungskosten in der Größenordnung von 750 000 €.
Beim vorliegenden Gesetzentwurf sind die Mehrkosten, die ich jetzt zuletzt angeführt habe, nicht berücksichtigt, diese 750 000 € zum Beispiel. Was bei diesem Gesetzentwurf jedoch sehr wohl aufgelistet wurde, und zwar sehr penibel, ist das Einsparungspotential. Das liest sich dann so, dass in Summe 2 607 798 € eingespart werden können. Also das muss man mir einmal auf Heller und Pfennig beziehungsweise auf Euro und Cent genau vorrechnen, wie das möglich ist.
Die Frage im Ausschuss, woher diese große Einsparung kommt, wurde im Großen und Ganzen so beantwortet, dass der Großteil dieser Einsparung eigentlich durch den Wegfall von Ersatzvornahmen des Bundes entsteht. Das heißt: Früher war es so, wenn die Firmen nicht mehr im Bereich von Sanierungen fähig waren, das zu machen, hat der Staat das gemacht. Das fällt jetzt also weg. Dieser Betrag wurde aber bis dato nicht bei der Berechnung von Gebühren mitberücksichtigt. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)
Wir alle wissen, dass Abfallwirtschaft einen Gebührenhaushalt darstellt. Viele von Ihnen sind ja ebenfalls in den Kommunen tätig, nicht nur hier im Bundesrat. Jetzt wird es also in diesem Fall zu Erhöhungen kommen, denn die Einsparungen werden aufgrund des Wegfalls dieser Ersatzmaßnahmen marginal sein, währenddessen die Mehrkosten voll auf die Kommunen zukommen werden. Die Befürchtungen in den Stellungnahmen werden wir wahrscheinlich dann auch als Tatsachen zu spüren bekommen.
Gebührenerhöhungen für unsere Bürger und für die Wirtschaft werden also unumgänglich sein. Das ist auch der Grund, warum wir Freiheitliche dieser Gesetzesnovelle nicht zugestimmt haben, und zwar weder im Nationalrat noch im Ausschuss des Bundesrates, wo ich selbst mitgewirkt und erwirkt habe, dass es mehrstimmig war. Auch der Obmann des Ausschusses hat ja dort bei der Abstimmung festgehalten, dass es mit Stimmenmehrheit war. Es ist passiert, das ist sozusagen hineingerutscht, dass gesagt wurde, das es einstimmig war. Es war aber, wie gesagt, nicht einstimmig. Wir haben auch dort nicht zugestimmt und werden auch heute im Plenum des Bundesrates dieser Gesetzesnovelle nicht zustimmen, denn Mehrbelastungen für unsere Bürger schwächen die Kaufkraft dieses Landes. (Beifall bei der FPÖ.)
15.04
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Bundesrat Klug hat eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. – Bitte.
15.04
Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark) (zur Geschäftsbehandlung): In der gebotenen Kürze möchte ich ganz kurz etwas ansprechen, sehr geehrter Herr Bundesminister! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich festhalten, dass es bei einer korrekten Handhabung unserer Geschäftsordnung überhaupt keinen Sinn macht, vier Tagesordnungspunkte, nachdem ein Regierungsmitglied anwesend war, inhaltliche Kommentierungen einer Wortmeldung dieses Regierungsmitglieds, von welcher Partei auch immer, vorzunehmen. Es ist dabei völlig gleichgültig, ob es jemand aus den Koalitionsparteien oder aus den Oppositionsparteien ist.
Es ist nicht nur geschäftsordnungswidrig, sondern auch völlig sinnlos. Ich mache in diesem Zusammenhang ganz bewusst darauf aufmerksam, weil es natürlich dem Peter Mitterer als ehemaligem geschäftsführenden und vorsitzführenden Präsidenten selbstverständlich vollkommen bewusst ist, dass das geschäftsordnungswidrig war. Darüber
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