BundesratStenographisches Protokoll794. Sitzung / Seite 103

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Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Beer. Ich er­teile es ihm.

 


14.57.21

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Am 1. Juli 1989 trat das Altlastensanierungsgesetz in Öster­reich in Kraft. Wir waren damals eines der ersten europäischen Länder, die einen ver­bindlichen und wichtigen Schritt in Richtung Sanierung von Altlasten gesetzt haben. (Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig.) – Warum man da jetzt einen Zusammenhang Pflegegeld – Altlasten konstruiert, verstehe ich nicht ganz. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig.)

Um beim Thema Altlasten zu bleiben: Österreich liegt also hinsichtlich der Bewältigung der Altlastenproblematik im internationalen Spitzenfeld.

Es ist hier ja schon gesagt worden, dass der Altlastenfonds zu gering dotiert ist. Man muss sich das aber ein bisschen genauer anschauen, denn es gibt ja Förderungen seitens des österreichischen Staates und nicht nur den Altlastenfonds. Bis heute wur­den jedenfalls 700 Millionen € aus dem Altlastenfonds bereitgestellt. Mit diesen 700 Mil­lionen € wurde ein Investitionsvolumen von über 1,2 Milliarden € ausgelöst.

Die Sanierung von Altlasten ist – das erkennt man, wenn man sich das genauer anschaut – nicht nur ein umweltrelevantes Thema, sondern greift direkt in die Wirt­schaft ein, denn es können dadurch Arbeitsplätze geschaffen beziehungsweise erhal­ten werden. So werden zum Beispiel in den nächsten zehn Jahren zur Sanierung des Standortes der Altlast Kokerei Linz 100 Millionen € bereitgestellt.

Es ist gar keine Frage, dass ich mir auch wünschen würde, dass – wie schon ange­sprochen wurde – der Altlastenfonds und die Zuschüsse der Regierung ein wenig höher wären. Wenn man sich nämlich anschaut, wie lange es noch dauern wird, bis wir unsere Altlasten saniert haben, dann gehen einige davon aus, dass wir das erst im Jahr 2050 geschafft haben werden. Viele von uns werden das nicht mehr miterleben.

Die Änderung des Altlastensanierungsgesetzes bezieht sich, wie wir auch schon gehört haben, eben auf diese abzubrechenden Gebäude. Ich halte es für eine wirklich gute Maßnahme, weil ja hier auch taxativ aufgezählt ist, welche Kriterien erfüllt werden müssen, und ein Kriterium darunter ist, dass dem Bauherrn dieser Abgabenvorteil direkt gutgeschrieben werden muss, und das könnte wiederum den zukünftigen Mietern oder Eigentümern zugutekommen.

Dass der Einsatz von Stahlwerksschlacken geregelt wird, ist auch eine gute Maß­nahme. Durch die Verwendung dieses Rohstoffs können Deponien, weil die Schlacke eben nicht auf eine Deponie geführt werden muss, ganz einfach vermieden werden, es kann kostengünstiger gebaut werden, und es geht keine Gefährdung von diesem Material aus. Im Besonderen kommt diese Regelung, wie wir auch schon gehört haben, der Marienhütte in Graz zugute. Ich glaube, darum ist diese Initiative ja auch ins Leben gerufen worden: um hier diese Veränderungen vorzunehmen. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt wieder den Vorsitz.)

Durch die gesetzten Maßnahmen kann man sowohl der Umwelt als auch der Wirtschaft und den Menschen Nutzen bringen. Meine Damen und Herren, so soll ein Gesetz eigentlich sein! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.01


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

 


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