BundesratStenographisches Protokoll795. Sitzung / Seite 60

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Berichterstatter Christian Füller: Bericht des Justizausschusses über die Jahres­vorschau des BMJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Euro­päischen Kommission für 2011 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des spanischen, belgischen und ungarischen Ratsvorsitzes.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 12. April 2011 in Verhandlung genommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. April 2011 den Antrag, die Jahresvorschau des BMJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2011 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des spanischen, belgischen und ungarischen Ratsvorsitzes zur Kenntnis zu nehmen.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kemperle. Ich erteile es ihr.

 


12.08.54

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Geschätztes Präsidium! Frau Bun­desministerin! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Die Vorschau lässt natürlich erwarten, dass eine Fülle von Rechtsakten vorbereitet wird, die die Sicherheit und das Recht der Bürger und Bürgerinnen in der EU stärken sollen. Im Strafrecht ist zum Beispiel geplant, dass Opfer von Straftaten in allen EU-Mitgliedstaaten die notwendige Unterstützung erfahren und bei Gefahr entsprechenden Schutz erhalten sollen.

Weiters sind diverse Richtlinien im Bereich Verfahrensrechte angekündigt, die bei Strafverfahren Mindestnormen für zum Beispiel Zuziehung eines Anwalts – Österreich hat diese Entschließung ja mitgetragen –, gemeinsame Beweiserhebungsnormen oder einheitliche Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen, einschließlich für Verkehrsdelikte, vorsehen. Ebenso sollen Mindestvorschriften über die Tatbestands­merkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhan­dels überarbeitet werden.

Angekündigt ist auch ein Vorschlag für eine Überprüfung der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden.

Im Bereich Zivilrecht sind Verordnungen betreffend Erb- und Testamentssachen sowie eheliche Güterstände vorgesehen. Diese werden von Österreich zur umfassenden Ver­einheitlichung des internationalen Privatrechts grundsätzlich begrüßt.

Die Vollstreckung von Urteilen bei Forderungen in einem anderen Mitgliedstaat soll durch eine Verordnung effizienter werden. Derzeit sind 60 Prozent der grenzüber­schreitenden Forderungen im Binnenmarkt nicht einbringlich.

Im Rahmen der Digitalen Agenda für Europa kündigt die EU-Kommission auch die Verbesserung der Verwaltung, Transparenz und europaweiten Lizenzierung für die Online-Rechteverwaltung an.

Die Verschärfung bei Kreditvergabe und Kreditaufnahme, über die heimische Medien bereits berichteten, soll bewirken, dass es bei Hypothekarkrediten weder zu einer Überschuldung, zu Kreditausfällen noch zu Zwangsvollstreckungen kommt. Österreich würde einen möglichst einheitlichen Rechtsbestand anstreben. Ein Vorschlag liegt jedoch noch nicht vor.

 


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