BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 66

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Berichterstatter Christian Füller: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Prüfungstaxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschulen geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Mai 2011 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Na­tionalrates vom 29. April 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsreife­prüfungsgesetz geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Mai 2011 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte Sie, die Debatte darüber zu eröffnen.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Grimling. Ich erteile es ihr.

 


12.32.52

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Die Frau Bundesministerin hat sich kurz entschuldigt. Noch zwei Gesetzesänderungen aus dem schulischen Bereich ergänzen die Novellen zur Schul- und Bildungsreform.

Das Prüfungstaxengesetz über die Gewährung von Prüfungsprämien für Schulen und Pädagogische Hochschulen enthält eine Verlängerung für das kommende Studienjahr für die Pädagogischen Hochschulen, und schließlich enthält das Berufsreifeprüfungs­gesetz die Einführung der teilzentralen standardisierten Reifeprüfung, wie sie im Schul­unterrichtsgesetz für die allgemeinbildenden und berufsbildenden höheren Schulen be­reits verankert ist.

Die Novelle eröffnet ferner für Absolventinnen und Absolventen von Konservatorien und Kunstuniversitäten sowie für jene mit abgeschlossener Ausbildung zum Heilmas­seur den Zugang zur Berufsreifeprüfung, und sie regelt auch das Angebot anerkannter Vorbereitungslehrgänge der Sicherheitsakademie beim Bundesministerium für Inneres. Außerdem wird die Anerkennung der Qualifikationserfordernisse für Vortragende für die Teilprüfungen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache sowie die Anerken­nung von Teilprüfungen der Studienberechtigungsprüfung verbessert.

Ich schlage daher vor, der Bundesrat möge auch den vorliegenden Novellierungen die Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.35


Präsident Gottfried Kneifel: Bevor wir die Debatte fortsetzen, darf ich mitteilen, dass für den Rest der heutigen Sitzung Frau Bundesrätin Posch-Gruska krankheitsbedingt entschuldigt ist.

Zu Wort ist nun gemeldet Frau Bundesrätin Astleitner. Ich erteile es ihr.

 


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