12.35
Bundesrätin Notburga Astleitner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Mit der Novelle zum Prüfungstaxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschulen wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen, die das Rektorat ermächtigt, Lehrenden für die Begutachtung einer Bachelorarbeit oder für besondere Leistungen spezielle Prüfungsprämien zu gewähren. Es handelt sich hier um einen Beitrag von 110 € jährlich pro wirksam an einer Hochschule für Agrar- oder Umweltpädagogik Wien beziehungsweise Pädagogischen Hochschule inskribierten Studierenden, wie auch schon die vergangenen Studienjahre 2007/08 und 2009/10.
Meine Fraktion kann die Zustimmung erteilen, weil es sich erstens um eine Fortführung handelt, weil es zweitens sicherlich viel Arbeit für die Lehrenden ist und drittens keine Mehrkosten verursacht. Daher aus unserer Sicht Zustimmung.
Mit einer Novelle zum Schulunterrichtsgesetz erfolgte die gesetzliche Verankerung der teilzentralen standardisierten Reifeprüfung an den AHS, BHS und an höheren Anstalten der Lehrer- und Erziehungsbildung. Aus meiner Sicht, und das habe ich auch hier an dieser Stelle schon einmal gesagt, war dies die logische, konsequente Weiterführung der Bildungsstandards, die heute schon angesprochen wurden. Jetzt geht es darum, diese Maßnahmen auch auf die Berufsreifeprüfung anzuwenden. In Hinkunft sollen auch die schriftlichen Teile der Externistenprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch standardisiert abgehalten werden. Es ist vorgesehen, dass die Prüfungen ab dem Haupttermin 2016 nach einheitlichen Vorlagen und Korrekturanleitungen des BMUKK erfolgen.
Wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang – das ist auch schon erwähnt worden – die Änderung hinsichtlich der Vortragenden, dass diese Maßnahme auch ausgeweitet wurde, nämlich dass nicht nur LehramtsabsolventInnen das lehren können, sondern auch solche Personen, die über ein einschlägiges Fachstudium und über eine mindestens 12-monatige Berufserfahrung verfügen.
Wenn heute viel von Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung, Stärkung der Standorte, Einbindung und dadurch auch gleichzeitig Mitverantwortung aller Beteiligten gesprochen wurde und wird, so denke ich, dass beide Novellen wieder entsprechende Schritte in die richtige Richtung sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
12.38
Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mühlwerth. Ich erteile es ihr.
12.38
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Meine beiden Vorrednerinnen haben jetzt wirklich so ausführlich erklärt, worum es in diesen beiden Gesetzen geht. Also selbst wenn ich es nicht gewusst hätte, spätestens jetzt wüsste ich es. – Ich danke euch dafür und ich kann Ihnen sagen, wir werden dem gerne zustimmen. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Mayer: Wow! Es geschehen noch Zeichen und Wunder!)
12.39
Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Kickert. Ich erteile es ihr.
12.39
Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ich habe zwar auch schon eine gewisse Erfahrung darin, mich kurz zu halten, aber Frau Kollegin Mühlwerth werde ich wahrscheinlich nicht unterbieten.
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