BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 101

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14.57.05

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ma­che es ganz kurz, es sind drei Punkte.

Kollege Gruber hat zuerst die Information angesprochen. Im Ausschuss habe ich per­sönlich festgestellt, dass die Kontrolle der Kontrolle offensichtlich noch nicht vernünftig geregelt ist, denn Anfragen bezüglich: Wie ist das mit dem Protokoll, wer wird dann er­fahren, wer wo angefragt hat?, sind folgendermaßen beantwortet worden: entweder mit: Das kommt noch in der Verordnung, oder mit: Das macht der Datenschutzrat. Und Nachfragen: Was ist mit dem Datenschutzrat; wenn er so viel mehr zu tun hat, be­kommt er dann mehr Leute? – Diese Nachfragen sind eigentlich überhaupt nicht beant­wortet worden.

Ich habe mir dann nachträglich die Stellungnahme der Datenschutzkommission ange­schaut, die da sagt, im Prinzip zusammengefasst: Wir sollen Aufgaben übernehmen, wo wir der Meinung sind, dass das gesetzlich gar nicht geht, dass wir das machen und andererseits haben wir personell die Ausstattung nicht, weder mengenmäßig noch vom Know-how her.

Die Datenschutzkommission sagt selber: Eigentlich können wir diese Überprüfung der Überprüfung zum Großteil so nicht bewerkstelligen. – Trotzdem behaupten Sie hier vorne, es sei sowieso alles mit den Experten abgesprochen und werde wunderbar funk­tionieren.

Für mich ist da ein grober Widerspruch. Und alle, die im Ausschuss gesessen sind, glaube ich, haben es auch so empfunden, dass die Auskunft darüber, wie das dann im Detail erfolgen wird, sehr mangelhaft war – sagen wir einmal so.

Ein zweiter Punkt, der auch schon einmal kurz angesprochen worden ist, ist dieses Si­cherheitsbedürfnis, das wir immer haben und dass durch diese Gesetzgebung jetzt die Sicherheit und die Aufklärungsquoten so gehoben werden würden.

Wie gesagt: Es gibt dieses Rechtsgutachten des Deutschen Bundestages, das sagt: 6 000stel Prozent. Bestenfalls! Das heißt, es ist in Wirklichkeit null im Vergleich zu dem, was man in dieses Mehr an Sicherheit investiert.

Da Kollege Kainz diesen Standardsatz gebracht hat: Wer nichts zu verbergen hat, wird sich auch nicht davor fürchten müssen. – Vor Kurzem ist der Tierschützerprozess zu Ende gegangen. Wenn du, Kollege Kainz, einen von denen gekannt und ihn vielleicht ein paar Mal angerufen hättest, dann wärst du vielleicht auch unter diesem Paragra­phen verhört worden. Möglicherweise hast du auch in der Presse mitverfolgt, wie es diesen Menschen gegangen ist. Also lustig ist das nicht! (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der FPÖ.)

Es geht in letzter Konsequenz um den Missbrauch, und den Missbrauch wirst du nicht verhindern können. Darum ist es besser, die Daten bestmöglich zu schützen. Darauf ist offensichtlich in diesem Gesetz leider vergessen worden. – Danke. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

14.59


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Eine zweite Wortmeldung von Herrn Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


15.00.15

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): In aller Kürze: Ich habe mir die Pro-Reden mit Interesse angehört. Wenn der Kollege Wenger sagt, dass es gut ist, dass


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