BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 157

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21. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2011 betreffend Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über den Verlauf der Staats­grenze in den Grenzabschnitten VIII bis XV und XXII bis XXVII (895 d.B. und 1169 d.B. sowie 8503/BR d.B.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Nunmehr gelangen wir zu den Punkten 20 und 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 20 und 21 ist Herr Bundesrat Kainz. Ich bitte um die Berichte.

 


18.45.03

Berichterstatter Christoph Kainz: Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hoher Bundesrat! Ich berichte zuerst über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2011 betreffend Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters erstatte ich den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2011 betreffend Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über den Verlauf der Staatsgrenze in den Grenzabschnitten VIII bis XV und XXII bis XXVII.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gelangt als Erste Frau Bundesrätin Kersch­baum. – Bitte.

 


18.46.14

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem TOP 21, dem Ver­trag zwischen Österreich und Slowenien, werden wir zustimmen – ich mache es jetzt schnell –; dem TOP 20, der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Süd­osteuropa, werden wir nicht zustimmen.

Warum dem bei diesen zwei Punkten so ist: Auf der einen Seite sehen wir es als Pro­blem, dass personenbezogene Daten, wenn es um eine Verbindung zu kriminellen Or­ganisationen geht, auch bei bloßen Verdachtsfällen erfasst werden. Ich persönlich den­ke mir, gerade wenn ich mir Länder wie zum Beispiel Ungarn und die demokratische Entwicklung dort anschaue – auch wenn wir jetzt vielleicht den Tierschützerprozess in diesem Fall einmal ausklammern, was kriminelle Organisationen betrifft –, dass gerade solche Entwicklungen wie in Ungarn et cetera auch dazu beitragen, dass Skepsis bei diesem Paragraphen sehr wohl angesagt ist.

Der zweite Punkt ist der Datenschutz, der zwar einerseits schon gegeben ist, der aber auf der anderen Seite im Abs. 4 wieder aufgeweicht wird. Wenn schwerwiegende Be­drohungen der öffentlichen Sicherheit vorliegen oder eine schwere Straftat verhindert werden soll, dann werden eben einerseits die Datenschutzbestimmungen aufgeweicht, und andererseits fehlt uns auch das Weitergabeverbot der Daten an Drittstaaten.

 


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