BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 161

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Somit gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Ap­ril 2011 betreffend Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Slo­wenien über den Verlauf der Staatsgrenze in den Grenzabschnitten VIII bis XV und XXII bis XXVII.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.01.0322. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Insolvenz-Entgelt­sicherungsgesetz geändert werden (1502/A und 1170 d.B. sowie 8504/BR d.B.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir kommen nunmehr zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Kemperle. Ich bitte um den Bericht.

 


19.01.29

Berichterstatterin Monika Kemperle: Herr Minister! Frau Ministerin! Geschätztes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen Bundesräte! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Fi­nanzierungsgesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sofort zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Bundesrat Brückl. Ich erteile es ihm.

 


19.02.22

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Insolvenz-Entgelt-Fonds ist das Geld ausgegangen oder, um das ein bisschen plakativer oder volkstümlicher zu sagen: Der Pleitefonds ist selber pleite.

Das Problem war bekannt. Im Jahr 2009 hat der Abgang des Fonds 88 Millionen € be­tragen. 2010 belief sich der Abgang auf 113,1 Millionen €. Das war auch der Anlass dafür, dass man vor wenigen Monaten den Budgetbegleitgesetzen Artikel 112 hinzuge­fügt hat, in dem es geheißen hat, die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, die AUVA, wird ermächtigt, dem Insolvenz-Entgelt-Fonds Mittel in Höhe von 60 Millionen € als zin­senloses Darlehen zur Verfügung zu stellen.

Ich bin der Meinung, dass das keine gute Idee war und, wie sich jetzt zeigt, war es das ja auch tatsächlich nicht. Ich meine, es ist ganz klar, die AUVA ist keine Bank. Dass es


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