BundesratStenographisches Protokoll797. Sitzung / Seite 46

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macht Sinn, die Mindestausrüstungsverordnung über Gemeindegrenzen hinaus zu diskutieren und nicht pro Gemeindeeinheit zu fixieren. Schlecht und fahrlässig wäre es im Sinne der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, Freiwillige Feuerwehren aufzulö­sen und zusammenzulegen. Das ist garantiert nicht das, was der Bürger möchte, und führt garantiert auch zu einer geringeren Bereitschaft, sich freiwillig in den Dienst der Sache zu stellen.

Ich möchte abschließend noch das Thema „Gemeindefinanzen“ ansprechen. Das ist ein Thema, das uns fordert. Aber die Gemeinden sind nach wie vor Investoren im öffentlichen Bereich, sie investieren in Verkehrswege, in die Sicherheit. Die Gemeinden investieren alleine in den Straßen- und Wasserbau 517 Millionen € und insgesamt über 2 Milliarden €.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heutige Gesetzesantrag ermöglicht Kooperation. Ich möchte das ganz konkret an Beispielen festmachen, weil Gesetzes­anträge oft sehr abstrakt sind, vor allem für die Bürgerinnen und Bürger draußen. Gerade heute möchte ich das tun, weil wir die Möglichkeit haben, über das Fernsehen in die Haushalte und Wohnzimmer der Österreicherinnen und Österreicher zu kom­men.

Ja, es gibt Beispiele, wo das wirklich Sinn macht. Ein solches Beispiel ist die Abfallwirtschaft, der Abwasserverband in der Gemeinde Mitterbach am Erlaufsee, die ihr Abwasser in eine steirische Gemeinde entsorgt. Es gibt zwei Landesgesetze, und es ist nur sehr schwierig möglich, die Gebühren gemeinschaftlich vorzuschreiben. Das wird mit diesem Gesetzesantrag möglich.

Ich denke, dass dieser Gesetzesantrag zwei gute Ergebnisse bringen wird, nämlich einerseits einen Beitrag zur Verwaltungsreform und andererseits eine klare Grundlage dafür, enger zu kooperieren, näher zusammenzurücken, aber den eigenen Wirkungs­bereich trotzdem nicht aufzugeben. Das muss natürlich noch in landesgesetzlicher Verankerung beschlossen werden, aber es ist eine gute Grundlage. Deswegen werden wir als ÖVP-Fraktion dieser Gesetzesinitiative sehr gerne und mit voller Überzeugung die Zustimmung geben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.09


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Bundesrat Mag. Klug hat sich ein zweites Mal zu Wort gemeldet. – Bitte.

11.10.02

 


Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Ich möchte nur kurz auf die Kritik der oppo­sitionellen Grünen im Zusammenhang mit der Entstehung dieser Gesetzesinitiative replizieren.

Wir nehmen die Kritik zur Kenntnis, und sie ist objektiv nachvollziehbar, wenn sie darin besteht, dass die Gesetzesinitiative gestern im Ausschuss nicht vorberaten wurde. Das ist dann korrekt und richtig.

Wir alle wissen aber, werte Kolleginnen und Kollegen, dass diese Vorberatungen zur Tagesordnung und zu Gesetzesinitiativen nur einen Teil des Informationsflusses bei uns im Hause darstellen können. Ich sage daher ganz deutlich: Wenn es eine sachlich gerechtfertigte Kritik gibt, dann nehmen wir sie zur Kenntnis. Wenn aber Entwürfe zum Gesetzesantrag rechtzeitig an die Klubs übermittelt werden und die Information damit für alle Bundesrätinnen und Bundesräte, für alle politischen Parteien hier im Haus gewährleistet wird, dann sage ich zum Thema Bring- und Holschuld, dass sich jeder überlegen sollte, ob er sich ausreichend bemüht hat, sich inhaltlich kundig zu machen.

 


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