BundesratStenographisches Protokoll797. Sitzung / Seite 50

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4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2011 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Maze­donien über kulturelle Zusammenarbeit (1086 d.B. und 1178 d.B. sowie 8507/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen nunmehr zu den Punkten 2 bis 4, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 2 bis 4 ist Herr Bundesrat Kainz. – Ich bitte um die Berichte.

 


11.22.09

Berichterstatter Christoph Kainz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2011 betreffend Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits zur Änderung des Abkommens über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit.

Das gegenständliche Abkommen nimmt eine Reihe von technischen Ergänzungen beziehungsweise Anpassungen in einer Reihe von Abschnitten, vor allem in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, in der Entwicklungszusammenarbeit, aber auch in der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, vor.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters erstatte ich Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2011 betreffend Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitglied­staaten einerseits und der Republik Korea andererseits.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates zielt vor allem darauf ab, dass die Zusam­menarbeit zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem und kulturellem Gebiet ausgebaut werden soll.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich darf weiters berichten über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2011 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mazedonien über kulturelle Zusammenarbeit.

Mit dem gegenständlichen Abkommen zwischen der Regierung der Republik Öster­reich und der Regierung der Republik Mazedonien soll die Zusammenarbeit von wissenschaftlichen Institutionen sowie von Institutionen auf dem Gebiet des Schulwesens und der Kultur geregelt werden.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


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