BundesratStenographisches Protokoll797. Sitzung / Seite 51

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichte.

Ich begrüße ganz herzlich Herrn Staatssekretär Dr. Waldner, der das erste Mal im Bundesrat bei einer Debatte anwesend ist. Herzlich willkommen bei uns! (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Köberl. – Bitte.

 


11.25.00

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Nach einer Diskussion, wo es um innerösterreichische Angelegenheiten, um kleine Einheiten, aber sehr, sehr wichtige Einheiten, um unsere Gemeinden gegangen ist, geht es jetzt in einem Themenschwerpunkt um europäische und internationale Angelegenheiten.

Diese drei Tagesordnungspunkte, wie wir es in der Berichterstattung schon gehört haben, umfassen eben Abkommen: als Erstes ein Abkommen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten mit der Republik Südafrika, zweitens ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten mit der Republik Korea und drittens ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mazedonien.

Wir behandeln heute drei internationale Abkommen: ein bilaterales zwischen Öster­reich und Mazedonien und zwei Abkommen der Europäischen Union. Die beiden EU-Abkommen sind in Wirklichkeit Novellierungen bestehender Abkommen entsprechend einer Klausel, die eine Revision der Verträge jeweils nach fünf Jahren vorsieht.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zum Abkommen mit der Republik Südafrika. Was ist der Hintergrund? Rufen wir uns kurz die Republik Südafrika mit ein paar Daten ins Gedächtnis: Die Republik Südafrika ist eine parlamentarische Republik unter Präsident Jacob Zuma, hat eine Fläche von 1,2 Millionen Quadratkilometern – etwa fünfzehnmal so groß wie Österreich – und hat etwa 50 Millionen Einwohner.

Die Republik Südafrika ist der größte Handelspartner der EU in Afrika. Im Jahr 2010 erreichten die europäischen Exporte ein jährliches Volumen von zirka 21,5 Milliarden €. Seit dem Jahre 2004 ist das bilaterale Handelsvolumen deutlich angestiegen, und zwar um rund ein Drittel. Die Republik Südafrika ist für die EU der wichtigste Kooperations- und Wirtschaftspartner im südlichen Afrika und ist bei all den bestehenden Problemen zu einem stabilen, demokratisch regierten Rechtsstaat und zur größten Volkswirtschaft Afrikas geworden.

Die Republik Südafrika besitzt ein großes Gewicht innerhalb der Afrikanischen Union und in der Blockfreien-Bewegung. Die Republik Südafrika gehört sowohl zu den G20 als auch zu den G8+5.

Zudem erscheint mir noch Folgendes als erwähnenswert: Mit Ende der Apartheid, also Anfang der neunziger Jahre, hat es im Land sogar ein bestehendes, doch umfang­reiches Atomwaffenprogramm mit sechs einsatzfähigen Atombomben gegeben. Diese wurden von Südafrika aufgegeben. Und Südafrika engagiert sich seitdem auf inter­nationaler Ebene für Abrüstung und die Nichtverbreitung von Massenvernichtungs­waffen.

Kurz zu den Inhalten des Abkommens. Es enthält Bestimmungen zum Internationalen Strafgerichtshof, zur Abrüstung, wie schon erwähnt zur Nichtverbreitung von Massen­vernichtungswaffen, zur Bekämpfung des Terrorismus und seiner Finanzierung sowie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität.

 


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