BundesratStenographisches Protokoll797. Sitzung / Seite 60

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Abkommens mit der Republik Mazedonien der Fall ist. Hier soll eine Gemischte Kommission über zukünftige Kooperationen zwischen wissenschaftlichen Institutionen eingerichtet werden. Wir unterstützen die vertragliche Basis für zukünftige Möglich­keiten einer Zusammenarbeit mit den Menschen in Mazedonien. Auch da gilt für mich der Grundsatz jedweder politischer Handlung: Wem nützt es? Fixe finanzielle Zusagen für konkrete Projekte liegen noch nicht vor, wir dürfen also gespannt sein. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

12.02


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Michalke. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.02.26

Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem erwei­terten und aktualisierten Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der EU und Südafrika wird dem Wunsch Südafrikas nach verstärkter Kooperation Rechnung getragen. Außerdem kommt eine Klausel zur Abrüstung und Nicht-Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen hinzu. Es enthält Anpassungen im Hinblick auf wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklungszusam­menarbeit und ergänzt geltende Bestimmungen etwa um die Bekämpfung der organi­sierten Kriminalität, um den Internationalen Strafgerichtshof und die Migration.

Dagegen ist aus freiheitlicher Sicht nichts einzuwenden, wir geben dieser Regierungs­vorlage unsere Zustimmung.

In diesem Zusammenhang möchte ich aber eine Problematik ansprechen, die offen­sichtlich nach wie vor einer positiven Erledigung harrt, und zwar Visa-Anträge von südafrikanischen Staatsbürgern. Nachdem das österreichische Generalkonsulat im Oktober 2010 geschlossen wurde, existiert nunmehr nur noch eine einzige Stelle, an der man ein Visum für Österreich beantragen kann, und dies in der Botschaft in Pretoria. Damit sind Bewohner aus Natal und der Kapprovinz klar benachteiligt, denn sie müssen für einen erstmaligen Visaantrag für Österreich von Kapstadt zirka 1 500 Kilometer nach Johannesburg fliegen und von dort noch 80 Kilometer nach Pretoria weiterfahren.

Falls eine Familie mit Kindern Visa für Österreich beantragen möchte, müssen alle Familienmitglieder – auch die Kinder –, dorthin reisen, da alle persönlich erscheinen müssen. Zusätzlich müssen die Antragsteller auch noch in Pretoria verweilen, da offensichtlich die österreichische Botschaft die Reisedokumente nicht per Post oder Kurierdienst versendet. So entstehen sehr hohe Kosten für die Ausstellung eines Visums für Österreich, verbunden mit den leidigen Wegen und dem Zeitverlust.

Dies ist der Tourismuswirtschaft alles andere als zuträglich, und es ist äußerst verwun­derlich, dass Italien diesbezüglich offenbar viel flexibler ist und in Durban Visa Inter­national beauftragt hat, Visa-Anträge zu behandeln, Fingerabdrücke zu nehmen, alles dem Konsulat nach Pretoria zu übermitteln und die ausgestellten Visa auch den Kun­den zuzustellen.

Südafrikanische Reiseunternehmen haben auch schon dahin gehend reagiert, dass sie, sollte sich die Situation nicht schnell ändern, ihren Kunden lieber italienische Urlaubsziele statt österreichischer anbieten. Hier ist das Außenministerium gehalten, unverzüglich zu handeln, damit kein Schaden für den österreichischen Tourismus ent­steht.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, wir hatten gestern, wie gesagt, leider keine Möglich­keit, diese Fragen direkt im Ausschuss zu behandeln. Ich habe die Frage direkt


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