BundesratStenographisches Protokoll797. Sitzung / Seite 104

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gruber. – Bitte, Herr Kollege.

 


14.58.26

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Ertl, ich gehe davon aus, dass Ihre Zustimmung im Jahr 2000 in erster Linie damit in Zusammenhang zu bringen ist, dass Sie damals in der Regierung gesessen sind nicht aus haben können. Heute nützen Sie die Gelegenheit, da Sie in Opposition sind, dagegenzustimmen.

Meine Damen und Herren, Kollege Ertl hat die vier Prinzipien hier bereits doziert. In Wirklichkeit geht es darum, wie das Verhältnis zwischen Österreich und einem anderen Land, in diesem Fall Finnland, ist, wie wir Steuerangelegenheiten regeln. Die Firmen brauchen Sicherheit, die Menschen, die dort arbeiten, die Einkommen oder Vermögen haben, brauchen Sicherheit. Wir wollen keine Steuerhinterziehung, wir wollen aber auch keine Doppelbesteuerung.

Deswegen sollten wir das Abkommen aus dem Jahr 2000 evaluieren und sollten die gesetzändernden sowie die gesetzesergänzenden Inhalte einfließen lassen. Dafür ist nicht nur der Nationalrat zuständig, sondern es bedarf hier auch der Zustimmung des Bundesrates.

Meine Damen und Herren, ich möchte die meiner Meinung nach wichtigsten Punkte des Abkommens aufzählen.

Erstens: Durch diese Anpassung – und das hat Frau Kollegin Greiderer ja bereits gesagt – werden wir den neuen OECD-Standards entsprechen.

Zweitens: mehr steuerliche Transparenz und weitgehende Bereitschaft zur Amtshilfe – das ist ganz wichtig, sodass es einerseits zu keiner Doppelbesteuerung kommt, aber auf der anderen Seite auch zu keiner Hinterziehung.

Drittens: eine Neuregelung des steuerlichen Informationsaustausches.

Viertens: Bankauskünfte dürfen, Herr Kollege Ertl, nur für zukünftige Besteuerungs­zeiträume erteilt werden. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Fünftens: Die österreichischen innerstaatlichen Rechte auf Geheimhaltung bleiben unangetastet.

Sechstens: Informationen dürfen nur an Verwaltungsbehörden sowie an Gerichte weiter­gegeben werden.

Ich glaube, die letzten beiden Punkte sind besonders wichtig, dass man diesem Abkommen letzten Endes zustimmen kann. (Bundesrat Schennach: Und wurden von Ertl nicht erwähnt! – Heiterkeit bei der SPÖ.)

Da die EU-Kommission erst zum Jahresende 2010 mitgeteilt hat, Beiträge leisten zu wollen, um die Steuersysteme der Mitgliedsländer anzugleichen, ist es unbedingt notwendig, solche Abkommen funktionsfähig zu halten. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)

Frau Kollegin Greiderer hat von 82 Abkommen gesprochen, meinen Informationen zufolge gibt es bereits 90 solcher Abkommen.

Meine Damen und Herren, wenn dieses Abkommen mit Finnland auch nur 1 Prozent des österreichischen Exports betrifft – es ist für über 40 finnische Betriebe in Österreich und etwa 350 Unternehmen, die mit österreichischen Unternehmen in engen wirt­schaftlichen Verbindungen stehen, enorm wichtig –, es gibt Rechtssicherheit, es gibt Steuersicherheit.

 


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