BundesratStenographisches Protokoll797. Sitzung / Seite 105

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Wir haben in den letzten Jahren ungefähr 90 solcher Abkommen mit Ländern inner- und außerhalb Europas abgeschlossen. Das Ergebnis, meine Damen und Herren, sind grenzüberschreitende Aktivitäten, ein funktionierender Binnenmarkt, der unserer öster­reichischen Wirtschaft und unserer österreichischen Beschäftigungspolitik wertvolle Impulse gibt.

Die Vorteile solcher Abkommen, meine geschätzten Damen und Herren, liegen klar auf der Hand, daher werden wir Sozialdemokraten diesem Abkommen unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

15.02


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Schieder. – Bitte.

 


15.02.31

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Doppelbesteuerungs­abkommen sind jene rechtlichen Konstrukte, die im Namen das ausdrücken, was sie nicht sein sollen, denn sie sind ja in Wirklichkeit Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.

Das heißt, wenn – wie auch schon erwähnt worden ist – Einkommen und Wirt­schafts­tätigkeit nicht nur in einem Land stattfinden, sondern in mehreren Ländern und mitunter auch gewisse Faktorbereiche unklar sind, ob sie quasi Vorprodukte sind oder schon Produkte und dergleichen, gibt es zwei Möglichkeiten, wie die Versteuerung erfolgen kann: Entweder es gibt einen rechtlichen Rahmen, sogenannte Doppel­besteuerungs­abkommen, womit für die Unternehmen klar und sicher ist, wie sie etwas zu versteuern haben, schon bevor sie quasi ihre Wirtschaftstätigkeit aufnehmen – damit können sie auch kalkulieren und alle notwendigen Maßnahmen treffen und haben Planungs­sicherheit –, oder dort, wo es keine Doppelbesteuerungsabkommen gibt, gibt es die Möglichkeit, dass die Unternehmen nachträglich wirr und recht aufwendig zwischen den Zoll- und Besteuerungsverwaltungen der betroffenen Länder quasi ihre Steuer­erklärungen machen. Das schafft wirtschaftliche Unsicherheit, Unklarheit und Plan­ungsunsicherheit und hilft nicht den wirtschaftlichen Beziehungen.

Gerade in einem Land wie Österreich, wo wir eine sehr hohe Exportquote haben und in den letzten Jahren und Jahrzehnten durch die EU-Mitgliedschaft vor allem auch unseren Exportsaldo vom Negativen ins Positive drehen konnten, zeigt sich, wie sehr wir davon abhängig sind, dass wir ein Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen und solchen Abkommen haben.

Ein zweiter wichtiger Punkt ist, dass sich die OECD, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, nicht nur darum kümmert, Standards für solche Abkommen vorzulegen, sondern auch darum, dass diese Standards immer dem aktuellen Stand von Transparenznotwendigkeiten entsprechen, wie die Frau Bun­desrätin ja auch erwähnt hat.

Es gibt sehr viele Probleme im Bereich der Geldwäsche, Unklarheit und so weiter, und daher sind manche Transparenzabkommen, die wir in der Vergangenheit hatten, nicht mehr adäquat zur Beantwortung und zur Bekämpfung der Kriminalitätsvorwürfe von heute gewesen.

Daher ist man dazu übergegangen, gewisse Teile des OECD-Abkommens zu über­arbeiten. Hier hat sich auch Österreich beteiligt, auch wenn das eine Veränderung hinsichtlich unseres bisherigen Vorbehalts gegenüber diesem berühmten Artikel 26 bedeutet hat, aber wir wollen an der Spitze der Bekämpfer von Steueroasen und all dieser Machenschaften stehen.

 


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