BundesratStenographisches Protokoll797. Sitzung / Seite 107

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Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbe­reiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.09.3310. Punkt

Wahl von Vertretern Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nunmehr kommen wir zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Einer Vereinbarung der Fraktionen entsprechend sind vom Bundesrat ein Mitglied und ein Ersatzmitglied in die Parlamentarische Versammlung des Europarates zu wählen.

Es liegen mir Wahlvorschläge vor, Herrn Bundesrat Stefan Schennach als Mitglied sowie Herrn Bundesrat Edgar Mayer als Ersatzmitglied in die Parlamentarische Versammlung des Europarates zu wählen.

Ich bitte nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die den von mir bekannt gege­benen Wahlvorschlägen ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Die Wahlvorschläge sind somit angenommen.

Die von mir genannten Mitglieder des Bundesrates sind somit als Mitglied und als Ersatzmitglied in die Parlamentarische Versammlung des Europarates gewählt.

Ich wünsche den Gewählten bei ihrer Tätigkeit viel Erfolg.

15.10.32 11. Punkt

Wahl der beiden VizepräsidentInnen, der SchriftführerInnen und der OrdnerInnen für das 2. Halbjahr 2011

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen somit zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Da mit 1. Juli 2011 der Vorsitz im Bundesrat auf das Bundesland Salzburg übergeht und gemäß Art. 36 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes ich als die an erster Stelle entsendete Vertreterin dieses Bundeslandes zum Vorsitz berufen bin, sind die übrigen


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