BundesratStenographisches Protokoll800. Sitzung / Seite 13

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führen, dass weitere Konsequenzen durch einen möglichen Konkurs von Ländern ent­stehen, ist das keine wünschenswerte Alternative.

Wir können nicht ein Gesetz verabschieden, in dem wir sagen, es darf nie wieder ein Land in Konkurs gehen – das geht nicht –, sondern wir gehen den umgekehrten Weg, wir versuchen, ihn mit Hilfe von Schutzschirmen, Bedingungen, Eingriffen, stärkerer Wirtschaftsregierung und so weiter zu beeinflussen. Aber wir können eines mit Sicherheit sagen: Jene Experten, die uns darauf aufmerksam machen, dass es ein schwieriger Prozess wird, haben recht. Aber jene Heilslehren, die uns sagen, wir sollen so tun, als hätten wir mit anderen Ländern der Eurozone nichts zu tun, die sollen bleiben, wo sie sind. Die liegen aus meiner Sicht deshalb falsch, weil sie der Bevöl­kerung nicht die negativen Konsequenzen sagen, die es hätte, wenn Länder wie Griechenland, Spanien, Portugal, Italien oder andere in Schwierigkeiten kommen.

Da kann man in einer gemeinsamen Währungszone, aber auch ohne Währungszone in einer gemeinsamen Region, wo 85 Prozent unserer Exporte in Europa stattfinden, nicht die Augen verschließen und sagen, das geht uns alles nichts an. Daher sehe ich keine sinnhafte andere oder bessere Alternative.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage.

Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Mühlwerth, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Meine Frage lautet:

1787/M-BR/2011

„Aus welchen Gründen wollen Sie die Maßnahmen zum Euro-Rettungsschirm nicht einer Volksabstimmung unterziehen?“

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Ich habe das schon so oft beantwortet und beantworte es immer mit großem Respekt dem Fragesteller gegenüber. (Heiterkeit des Bundesrates Mag. Klug.) Ich bin auch deshalb dagegen, weil ich davon überzeugt bin, dass dieser ESM-Vertrag nichts anderes als eine rechtliche Fortsetzung von jenen Maß­nahmen ist, die wir im EFSF – alternativlos hinsichtlich einer besseren Alter­native – eingesetzt haben.

Ich habe da ein ganz einfaches Beispiel: Selbst Länder wie Irland, die Verpflichtungen zu einer Volksentscheidung in ihren Verfassungsbestimmungen haben, brauchen kein Referendum, weil die Maßnahme, eine bestehende Regelung zur Dauerregelung zu führen, in Österreich überhaupt keine Vertragsänderung auf europäischer Ebene not­wen­dig gemacht hätte. Es war insbesondere Deutschland, das aufgrund seiner Verfassungslage, um sich dauerhaft beteiligen zu können, diese Änderung im gemein­samen Vertrag braucht, nämlich die Genehmigung, wenn man so will, diese Einrich­tung zu schaffen.

Also hätten wir ja konsequenterweise nur darüber abstimmen können, ob sich Deutschland beteiligen darf oder nicht, denn wenn wir das ablehnen, wie geht es dann weiter? – Daher ist die Überführung einer Regelung wie jener der EFSF – die das ja auch in der Krise vorbildlich bewältigt hat – in einen ESM mit Sicherheit etwas, wo auch unsere Bundesverfassung sagt, dass da keine Volksabstimmung notwendig ist, weil es um keine Gesamtänderung geht.

 


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