BundesratStenographisches Protokoll800. Sitzung / Seite 38

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fah­ren gegenüber. Ein überdurchschnittlich hoher Prozentsatz an Verfahren entfiel auf Angelegenheiten gemäß Artikel 144a B-VG. So standen im Jahre 2010 in Asylange­legenheiten 2 911 neu anhängigen Beschwerdeverfahren 2 740 abgeschlossene Be­schwerde­verfahren gegenüber.

Ein Beispiel aus den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes – es wurden hier mehrere zitiert – möchte ich anführen, und zwar den Vertrag von Lissabon betreffend, der auch für den Bundesrat eine Aufwertung, eine wesentliche Aufwertung gebracht hat, etwa im Bereich der Subsidiaritätsprüfung. Der Antrag, den Vertrag von Lissabon als verfassungswidrig aufzuheben, wurde zurückgewiesen, weil nicht dargelegt worden war, inwieweit dieser Vertrag unmittelbar in die Rechtssphäre der Antragsteller ein­greifen würde, und es wurde dabei zusätzlich klargestellt, dass aus dem Bundes­verfassungsrecht zwar ein Recht auf Teilnahme an einer angeordneten Volksab­stimmung, nicht aber ein Recht auf Durchführung einer solchen abzuleiten ist.

Dies in aller Kürze zu den Berichten. Es würde sich wirklich anbieten, dass man die Be­richte komplett vorliest, um das eindeutig zu dokumentieren. Wir ersparen uns das natürlich. Namens meiner Fraktion möchte ich mich bei allen Richterinnen und Rich­tern, allen Mitarbeitern des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofes für die hervor­ragende Arbeit im Sinne der österreichischen Rechtspflege und des Rechtsschutzes in diesem Bereich herzlich bedanken. Meine Fraktion wird diese Berichte sehr gerne zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.30


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Brückl. – Bitte.

 


10.30.23

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Hervorragend auf­bereitet, gut strukturiert und verständlich geschrieben – so stellen sich die Berichte des Verfassungsgerichtshofes sowie des Verwaltungsgerichtshofes dar. Und – das ist das Wesentliche – sie zeigen ganz klar auf, wo es im Bereich dieser Höchstgerichte drin­genden Handlungsbedarf gibt. Vor allem der Bericht des Jahres 2010 bringt das sehr gut zum Ausdruck.

Zum einen stöhnt der Verfassungsgerichtshof nach wie vor unter der großen Anzahl an Asylbeschwerden. 2010 sind fast wieder 3 000 Asylfälle an den Verfassungs­gerichts­hof herangetragen worden. Das entspricht in Summe etwa 60 Prozent des Gesamt­anfalls. Es wird zwar darauf hingewiesen, dass die Bewältigung der Arbeitslast auch 2010 wieder einigermaßen gelungen ist, die hohe Anzahl an Asylbeschwerden aber kann schon demnächst dazu führen, dass sich die durchschnittliche Verfahrensdauer – von der ja auch Mag. Klug vorhin schon gesagt hat, sie ist heute schon zu lange – von Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof verlängert und dass damit gleichzeitig die eigentliche Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, nämlich über grundsätzliche, für den Rechtsstaat essentielle Fragen zu entscheiden, beeinträchtigt wird. Gleiches gilt natürlich für den Verwaltungsgerichtshof.

Es sollte daher aus unserer Sicht jedenfalls so sein, dass Asylverfahren, die vor dem Asylgerichtshof zu führen sind, auch beim Asylgerichtshof zu enden haben und ein weiterer Gang zu einem Höchstgericht nicht möglich sein soll. Denn gerade in der Frage der Gewährung von Asyl braucht es rasche, braucht es rechtsverbindliche Entscheidungen und kein Hinauszögern und keine jahrelange Ungewissheit bei den Betroffenen.

 


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