BundesratStenographisches Protokoll800. Sitzung / Seite 40

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte, Frau Kollegin.

 


10.36.03

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Berichte vom Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof zeigen ja heuer nicht das erste Mal auf, dass beide Gerichtshöfe massiv überlastet sind. Die Diskussion geht schon über Jahre und ist einige Jahre im Stocken gewesen. Ich sehe es jetzt einmal als positives Zeichen, dass Sie hier sitzen, weil ich denke mir, Sie haben schon einmal bewiesen, dass es Ihnen gelingen kann, lang dauernde Diskussionen zu einem doch vernünftigen Ende zu bringen und zu führen. Also ich hoffe, das gelingt Ihnen in diesem Fall auch.

Eine Reform ist dringend notwendig; wir haben schon 2009 einen Antrag gestellt, sie endlich in Angriff zu nehmen. Uns ist es wichtig, dass bei dieser Reform auch die Vorschläge der Opposition berücksichtigt werden und unsere Bedenken in manchen Bereichen, zum Beispiel bei der Verländerung von Umweltsenatsangelegenheiten et cetera, auch berücksichtigt oder zumindest diskutiert werden. Das wäre schon einmal ganz wichtig.

Wo die Probleme liegen, die in den Berichten aufgezählt wurden, das ist, glaube ich, schon mehrmals hier erwähnt worden. Ein weiterer Punkt, dem ich aber schon auch eine gewisse Bedeutung für die Entlastung der obersten Gerichtshöfe zuordnen würde, ist die Qualität bei der Erstellung von Gesetzen, weil das letztendlich die Grundlage dafür ist, dass es möglicherweise zu Verwaltungs- oder Verfassungsgerichts­hof­beschwerden kommt. Wenn man liest, dass im vergangenen Jahr von 53 geprüften Gesetzen 20 teilweise aufgehoben worden sind, dann, denke ich, ist auch in diesem Bereich einiges an Verbesserungen möglich – jetzt unabhängig davon, ob ich Verwal­tungsgerichtshöfe und Verfassungsgerichtshöfe aufstocken, erweitern oder Sonstiges muss.

Also im Prinzip geht es auch darum, welche Grundlagen wir hier im Parlament liefern, vor allem der Nationalrat, aber auch darum, wozu wir unsere Zustimmung geben, auf welchen Grundlagen Richter und Richterinnen entscheiden müssen und ob Ent­schei­dungen dann eventuell angefochten werden können. Das ist ein ganz wichtiger Be­reich, und ich denke – vielleicht sollten wir das auch der Frau Justizministerin mitteilen –, da können wir selbst einiges dazu beitragen, und das sollten wir uns für die Zukunft auch vornehmen.

Zu den Berichten selbst; es wurde schon erwähnt: Sie sind nicht allzu lang, aber sehr kompetent und sehr aussagekräftig. Ich glaube, vor allem die ersten drei Seiten der jeweiligen Berichte genügen, um die tatsächlichen Problemstellungen zu erfassen, und ich hoffe, dass es jetzt rasch zu einer Umsetzung der Reformvorschläge kommt, unter Berücksichtigung natürlich auch der Reformvorschläge der Opposition. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

10.39


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


10.39.03

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Der Frau Kollegin Kerschbaum danke ich für die Vorschusslorbeeren. Neben dem Ortstafelthema haben wir übrigens immer an dem Thema auch gearbeitet. Es ist ein Projekt. Wir sind 2010 in Begutachtung gegangen mit einem Entwurf für eine Verwaltungsgerichtsbarkeit und


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