BundesratStenographisches Protokoll800. Sitzung / Seite 42

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bisher gemacht haben, wenn sie sich nicht bewerben, vielleicht nicht schon im Pensionsalter sind, aber wir haben natürlich auch bei den Bundesbediensteten eine Fluktuation, das heißt, wir können mit weniger Aufnahmen gegensteuern, aber sozu­sagen die Transformationszeit kostet. Das kostet den Bund finanzielle Mittel, aber man muss auch die Konsequenz aus der Änderung, nämlich, dass Verfahren schneller abgewickelt werden, dass die Rückstände beim Verfassungsgerichtshof, beim Verwal­tungsgerichtshof geringer werden, und die großen volkswirtschaftlichen Auswirkungen sehen. Ich bin felsenfest überzeugt davon, dass es in Summe für den Staat, für die Menschen, für die Bürger, für die Unternehmen in diesem Staat die günstigere Variante ist, dieses Bundesverwaltungsgericht zu schaffen.

Ich sage noch etwas dazu – das betrifft den nächsten Tagesordnungspunkt; ich rede jetzt vielleicht ein bisschen länger und spare es mir dann beim nächsten Tagesord­nungspunkt –: Der Asylgerichtshof hat gezeigt, wie ein Gerichtshof extrem effizient aufgestellt werden kann, extrem effizient funktionieren kann.

Die Zahlen des Asylgerichtshofes – Sie sehen es ja im Tätigkeitsbericht –: 9 200 Fälle Eingang und 14 000 Fälle Ausgang. Das heißt, er erledigt mehr, als der Eingang ist. Er baut daher mit Jahresende heuer den großen Rucksack, den er 2008 übernommen hat, die Asylfälle der Jahre davor, ab. Meine Idee ist – den Koalitionspartner habe ich davon schon überzeugt –, dass wir dann den Asylgerichtshof nicht zurückschrumpfen, wenn er quasi in die Normalphase kommt, sondern alles, was es dort an Gerichts­organisation gibt – beginnend mit der Einlaufstelle –, nutzen, die Erfahrungen, die dort gemacht wurden, nutzen und den Asylgerichtshof zu diesem Bundesverwaltungs­gericht erster Instanz ausbauen. Dort haben wir die Erfahrungen, sozusagen ein Best-Practice-Beispiel, und ich glaube, das sollten wir nutzen. Ich hoffe, dass Sie alle dann auch für diesen Weg sind.

Also: Der Weg ist vorgezeichnet. Die Vorarbeiten sind getan, die sind im Stillen erledigt worden. Daher kann ich die einleitende Kritik im Bericht betreffend das Verwal­tungs­gericht, dass seit 2010 nichts geschehen ist, nicht teilen, weil ich weiß, was geschehen ist und was alles wir an Vorbereitungsarbeiten geleistet haben.

Abschließend: Ich bin bester Hoffnung, dass wir das jetzt mit den Ländern und dann auch mit den anderen Fraktionen im Haus schaffen, sodass wir noch heuer in der Bundesregierung den Ministerratsbeschluss fassen können und das dann dem Parlament zuleiten können. Was man wissen muss, ist: Der Umbau, die Trans­for­mation dauert dann natürlich auch eine gewisse Zeit, nicht nur organisatorisch, son­dern auch deshalb, weil wir in den einzelnen Materiengesetzen, die dann von den Sonderbehörden in das Bundesverwaltungsgericht wandern, Verfahrensbestimmungen und so weiter ändern müssen. Also legistisch kommt auch noch einiges auf Sie zu. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesräte Dr. Kickert und Zangerl.)

10.46


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Kemperle. – Bitte, Frau Kollegin.

 


10.47.01

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Werter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Es ist ja schon einiges aus den Tätigkeitsberichten 2009 und 2010 zitiert beziehungsweise gesagt worden. Ich möchte mich auf die Tätigkeitsberichte des Verfassungsgerichtshofes 2009 und 2010 beziehen.

 


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