BundesratStenographisches Protokoll800. Sitzung / Seite 48

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Aus dem vorliegenden Bericht können wir weiters herauslesen, dass rund ein Fünftel der erstinstanzlichen Entscheidungen aufgehoben wurden. 2010 waren dies exakt 2 359 Fälle, also Schicksale. Obwohl, wie wir wissen, die Asylgesetzgebung in Öster­reich eine äußerst restriktive ist, werden dennoch rund 20 Prozent der Asylbescheide des Bundesasylamtes wieder aufgehoben. Das ist für mich schon sehr besorgnis­er­regend.

Ich möchte ganz kurz auf einen neuen Trend im Asylbereich hinweisen, der auch unter die Tätigkeit des Asylgerichtshofes fällt. Es kommen immer mehr Kinder unter 14 Jahren nach Österreich. Allein heuer waren es 36 Fälle, im gesamten Vorjahr waren es 34 Kinder unter 14 Jahren, die zu uns gekommen sind. Insgesamt befinden sich zurzeit in Österreich 765 Minderjährige in der Grundversorgung. Ich wünschte, dass es hier eine besonders große Sorgfalt gibt im Umgang mit diesen Kindern und Jugend­lichen, weil ich glaube, dass das der Boden ist für eine gute und hoffnungsvolle Zukunft für diese Jugendlichen.

Abschließend möchte ich im Namen meiner Fraktion ein herzliches Danke für die Arbeit des Asylgerichtshofes sagen und den Mitarbeitern und dem gesamten Team des Asylgerichtshofes viel Kraft für die Zukunft und vor allem viel menschliches Gespür wünschen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

11.09


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bun­desrat Kainz. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.10.01

Bundesrat Christoph Kainz (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Unter der Bezeichnung „Asyl“ versteht man einen Zufluchtsort, einen Ort, der Schutz vor Gefahr und Verfol­gung bietet und der eine temporäre Aufnahme der Verfolgten sicherstellen soll. Unter dem Titel „Asylrecht“ versteht man die gesetzlichen Bestimmungen, wonach die Betreffenden als Flüchtlinge anzuerkennen sind. Der entsprechende Artikel der Flüchtlingskonvention besagt, dass diejenigen Personen, die sich außerhalb ihres Heimatlandes befinden und aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, ihrer poli­tischen Gesinnung und so weiter berechtigte Furcht haben müssen, aufgenommen werden können. Was dezidiert keinen Aufnahmegrund darstellt, ist wirtschaftliche Not, Armut oder andere Dinge.

Warum sage ich das zu Beginn der Diskussion der beiden Berichte des Asyl­gerichtshofes? – Weil das in Österreich auch die Basis dafür darstellen muss – und auch darstellt –, wie wir unsere Asyl- und Fremdenrechtspolitik auslegen. Das ist eine Basis, auf die wir stolz sind. Wir können auch auf eine sehr, sehr lange Asylpolitik in Österreich zurückblicken, und ich denke, dass wir zu dieser Asylpolitik mit Stolz stehen können, weil dabei der Mensch zweifellos im Mittelpunkt steht. Wir wissen aber auch, dass vielleicht manche Menschen in anderen Ländern immer weniger wirtschaftliche Perspektiven sehen, dass sie aber auch damit zurechtkommen müssen. Wir müssen nämlich auch klar sagen, dass für diejenigen, die nicht aus religiösen Gründen, nicht aus politischen Gründen Zuflucht in Österreich suchen, das Asylverfahren zweifellos das falsche Verfahren ist.

Ich bin – und ich habe das, glaube ich, auch schon bei jeder Diskussion, bei jeder Rede auch hier im Hohen Haus zum Thema Asyl- und Fremdenrechtspolitik gesagt – Bürgermeister der Weinbaugemeinde Pfaffstätten, der Nachbargemeinde von Trais­kirchen, die zweifellos einen besonderen „Rucksack“ umgehängt bekommen hat und, wie ich glaube, auch ihren besonderen Beitrag zur österreichweiten Asyl- und Frem­denrechtspolitik leistet.

 


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