BundesratStenographisches Protokoll800. Sitzung / Seite 54

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beeindruckend ist, nämlich wie viele Entscheidungen des Asylgerichtshofs durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden: Die Zahl ist ein Prozent. Also da sieht man, wie extrem hoch die Qualität der Entscheidungen ist. Das ist jetzt auch mehrfach von Ihnen bestätigt worden. Daher glaube ich, wir sollten gemeinsam, und ich bitte Sie da um Unterstützung, den Weg gehen, dass wir den Asylgerichtshof nicht dann redu­zieren, wenn der „Rucksack“ abgebaut ist, sondern den Asylgerichtshof zum Bundes­verwaltungsgericht erster Instanz ausbauen.

Den Dank richte ich aus. Ich schließe mich dem auch an. Alles Gute! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

11.34


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.

 


11.34.26

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich kann das sehr kurz machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass deutlich zum Ausdruck gekommen ist, dass wir uns auch bemühen sollten, die großen Dinge jetzt in einer politischen Bewertung nicht ganz aus den Augen zu verlieren. Erinnern wir uns, welche Debatten wir gehabt haben, als es um die Frage Einrichtung des Asylgerichtshofes gegangen ist! Erinnern wir uns, welche Sorgen wir uns gemacht haben, wenn ein Gerichtshof eingerichtet wird, mit welchen Voraussetzungen und mit welchen Belastungen dieser neue Gerichtshof von der Politik eingerichtet wird, und welche Erwartungshaltungen wir alle gemeinsam auch hier im Bundesrat an diesen Gerichtshof gehabt haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zahlen, Daten, Fakten. Ich habe heute in einem anderen Zusammenhang schon über einen Gerichtshof gesagt: Zum Ersten ist ein Gerichtshof keine Schraubenfabrik. Zum Zweiten sollen Zahlen, Daten und Fakten schon ein Feeling für eine Entwicklung bei einem Gerichtshof geben. Aber da es nicht nur um Menschenschicksale, Einzelentscheidungen, Gerichtsentscheidungen geht, dürfen wir auch nicht außer Acht lassen, dass die Mathematiker und die Statistiker nicht die Dominanz über die Juristen und die Einzelschicksale entwickeln sollten.

Daher sage ich ganz deutlich: Auch die Zahlen, Daten und Fakten der beiden uns vorlie­genden Berichte bestätigen dem Asylgerichtshof, seinem Präsidenten und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von A bis Z eine Erfolgsgeschichte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle, wenn Sie in den Protokollen nachlesen, alle von uns damals in die Erwartungen eingebrachten politischen Ziele für diesen neu installierten Gerichtshof konnten bisher von A bis Z erreicht werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die großen Dinge sollte man nicht außer Acht lassen.

Ein Faktor ist, wie ein Gerichtshof mit von uns beschlossenen Normen im Frem­denrecht umgeht. Das ist das eine. Das Zweite aber ist – und diese Gelegenheit haben wir im Ausschuss schon genutzt –, dass wir den Präsidenten mit seinem reichen, umfassenden und professionellen Erfahrungsschatz im Fremden- und Asylrecht dahin gehend befragt haben, welche sensiblen Themen in der Entwicklung des Frem­denrechts er uns aufgrund seiner Tätigkeit politisch mehr oder weniger mit auf die Reise geben will.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines – vielleicht für alle Diskussionen in Zukunft im Zusammenhang mit dem Fremdenrecht – wurde ganz klar und deutlich festgestellt, und ich wiederhole das, weil es im Ausschuss gekommen ist: Der Präsident empfiehlt uns bei all unseren Überlegungen im Zusammenhang mit dem Fremdenrecht eine


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