BundesratStenographisches Protokoll800. Sitzung / Seite 66

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Schmuck zum Beispiel im Ausland erworben oder über das Internet bestellt wird. Also: Kaufen Sie Ihre Schmuckstücke in Österreich ein, bei österreichischen Goldschmieden und Juwelieren! Dann können Sie sicher sein, dass die Gold- oder Silberanteile in der Legierung auch der Feingehaltszahl der Punzierung entsprechen. – Besten Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.24


Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ebner. Ich erteile es ihr.

 


12.24.22

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Punzierungsgesetzes aus dem Jahr 2000 wird auch ein kleiner Schritt zur Verwaltungsvereinfachung geleistet. Es werden verschiedene Instanzenzüge und Zuständigkeiten gebündelt und beim Zollamt Wien zusammengefasst. Bisher gab es drei beteiligte Stellen, nämlich das Bundesministerium für Finanzen, die Zollämter und die Technische Untersuchungsanstalt der Abgabenverwaltung des Bundes. Durch die Zusammenführung der bestehenden, aufgesplitterten Kompetenzen beim Zollamt Wien sollen Effizienzsteigerungen erreicht und auch Synergien gehoben werden.

Österreich ist das einzige Mitgliedsland des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Punzierung von Edelmetallgegenständen, in dem die Anbringung der Überein­kommenspunze ausdrücklich nur für die Exportware gestattet ist. Aus Gründen der administrativen Erleichterung für die Wirtschaft wäre in Zukunft zu überdenken, ob die Übereinkommenspunze auch für die im Inland verkaufte Ware zugelassen wird. Es steht ja im Vorhinein nicht immer fest, ob ein Schmuckstück im Inland oder im Ausland weiterverkauft wird.

Eine weitere Diskussion über die Zukunft des Punzierungswesens wäre sicherlich notwendig, da beispielsweise durch private Einkäufe im Ausland und durch den Inter­nethandel – wir haben es von der Kollegin schon gehört – doch wesentliche Markt­anteile der Kontrolle entzogen sind und dann die Vollziehbarkeit dieses Gesetzes in­frage gestellt wird. So fordert auch die Bundesarbeitskammer schon jahrelang, um die mögliche Punzierung im Inland einzuführen, eine sogenannte staatliche Punzierung. Inländische Erzeuger und Händler sowie Verbraucher sollen Gegenstände beim Edel­metallkontrolllabor nach den Bestimmungen des Übereinkommens über die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen überprüfen und auch punzieren lassen können.

Darüber hinaus wäre es auch sinnvoll, dass in Zukunft edelmetallhaltige Waren punzie­rungsgebührenpflichtig werden. Beispielsweise kommt minderwertiger Goldschmuck, 333 Feingehalt beziehungsweise 8 Karat Gold, nach Österreich, unterliegt aber keiner Punzierungsgebühr. Dies ist im Grunde eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten wesent­lich schlechterer Qualität.

Hohes Haus! Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung und auch der damit verbun­denen möglichen Einsparungen stimmt unsere Fraktion der Gesetzesvorlage zu. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.27


Vizepräsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlos­sen.

Wir kommen zur Abstimmung.

 


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