BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 19

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Es gibt ein Projekt davor, das wir schon seit einiger Zeit begonnen haben, für das wir keine Gesetzesänderung gebraucht haben, das war die Gesundheitsstraße. Die ist schon flächendeckend vorher ausgerollt gewesen und funktioniert jetzt auch in allen Bundesländern. In der Zwischenzeit ist „Fit to work“ in drei Bundesländern implemen­tiert – beginnend in der Steiermark und im Oktober dann in Wien und Niederösterreich –, und wir starten jetzt, mit 2012, in Salzburg, Oberösterreich und Kärnten. Bis 2013 kom­men die anderen Bundesländer hinzu.

Die praktische Umsetzung von „Fit to work“ erfolgt mit privaten Trägern, die wir beauf­tragen. Das ist in Wien und in der Steiermark die Firma ibis acam, und in Niederöster­reich ist es das ÖSB.

Gleichzeitig wird ab Jänner 2012 verstärkt ein Beratungsangebot für Betriebe forciert, wo es schon seit längerer Zeit Aktivitäten der AUVA gibt. Diese Aktivitäten werden jetzt noch verstärkt angeboten. Weiters ist auch die Homepage implementiert. Es ist ja heute so, dass die Umsetzung von Politik auch des Internets bedarf, dass der Zugang der Bürger, der Zugang der Betroffenen ganz einfach auch über dieses Medium erfol­gen muss.

Es wird ab Februar 2012 auch eine dritte Säule begonnen, das ist nämlich eine sehr zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit, wo es darum geht, die Menschen für das Thema noch mehr zu sensibilisieren, bei den Menschen noch mehr ein Bewusstsein dafür auf­zubauen. Das beginnt durch eine Kampagne. Natürlich sind das, wie das nun einmal so ist, alles nach dem Vergabegesetz ausschreibungspflichtige Maßnahmen, was teil­weise dazu geführt hat, dass wir auch Verzögerungen hatten, weil – wie es halt im Vergabegesetz ist – nicht zum Zug gekommene Bewerber von ihren Einspruchsrech­ten Gebrauch machen können und das auch tun, und so weiter. Aber das ist jetzt alles in der Pipeline.

Was auch mit 1. Jänner 2012 wirksam wird, sind die Abschläge, nämlich eine Ände­rung der Abschläge, denn bei Inanspruchnahme einer Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension beträgt das Höchstausmaß der Abschläge 13,8 Pro­zent – bis dato 15 Prozent. Auch eine befristete Regelung wird ab 1. Jänner 2012 wirk­sam, nämlich: Für Versicherte, die das 57. Lebensjahr vollendet und in den letzten 20 Jahren vor dem Stichtag mindestens zehn Jahre Schwerarbeit geleistet haben und eine Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension ab 1. Jänner 2012 in Anspruch nehmen, ist das Höchstausmaß der gesamten Abschläge im Allgemeinen Pensionsgesetz nur 11 Prozent der Leistung. Aber diese Regelung ist de facto oder ist legistisch gesehen befristet bis 31. Dezember 2015.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wird eine Zusatzfrage gewünscht, Herr Bundesrat? (Bundesrat Todt verneint dies.)

Zu einer Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Saller zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Mehr als die Hälfte aller Anträge für eine Invaliditätspension betrifft psychische Störungen. Das ist ein weltweiter Spitzenwert. Die Frage ist, warum das so ist.

Ich frage daher: Was werden Sie im Zusammenhang mit Invaliditätspensionsanträgen wegen psychischer Störungen unternehmen, um generell zu objektiven psychologischen Beurteilungen zu kommen und Missbrauch zu vermeiden?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Erstens: Ja, wir haben einen überproportional hohen Anteil an psychosomatischen oder psychischen Erkrankungsformen, die dazu führen, dass es zu Invaliditätspensio­nen kommt, wobei ich schon sagen möchte: Es ist so, dass wir von den 70 000 An-


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