BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 20

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trägen, die pro Jahr gestellt werden – wobei wir jetzt erstmalig einen kleinen Rückgang der Anträge haben; seriöserweise wollen wir noch das 4. Quartal abwarten, aber wir haben bereits in den ersten drei Quartalen dieses Jahres einen Rückgang –, 40 000 ab­lehnen, 30 000 werden genehmigt, und davon ist ein sehr hoher Prozentsatz mit psy­chosomatischem Hintergrund.

Was wir einerseits tun, ist, mit dieser Kampagne „Fit to work“ die Menschen ganz ein­fach darauf aufmerksam zu machen, dass sie diese Beratung in Anspruch nehmen können. Da ist auch das Programm „Rehab vor Pension“, wobei das nicht primär eine medizinische Rehab meint, sondern Rehab als Umschulung, um die Menschen in ein anderes Tätigkeitsprofil zu bringen. Unser Hauptthema ist und bleibt aber – auch ge­meinsam mit den Arbeitsmedizinern, den Betriebsärzten, mit allen Beteiligten, die es im System gibt –, so frühzeitig wie möglich zu den Betroffenen hinzukommen. Denn wenn jemand schon in einer psychosomatischen Phase drinnen ist, dann seinen Antrag stellt und wir fahren mit voller Reparaturmedizin drüber, so ist das in der Regel nicht sehr hilfreich, sondern das Hauptthema wird sein, wenn der Beginn einer gewissen Phase eintritt, der Menschen habhaft zu werden – das klingt jetzt sehr salopp formuliert –, den Menschen eine Beratung zu bieten, die Personen in eine Betreuung zu bringen.

Da wird es noch mehr Anstrengungen brauchen, als wir einerseits gesetzlich tun kön­nen. Es braucht auch die Anstrengung der gesamten Zivilgesellschaft, nämlich auch der Betroffenen, der Fachärzte, der praktischen Ärzte, und, und, und, um so frühzeitig wie möglich diese Personen zu betreuen. In dem Augenblick, in dem wir sie im System haben, können wir die Antwort schon liefern. Das ist einerseits eine psychosomatische Rehab, das ist aber auch eine Umschulung, aber die Kunst ist immer bei all diesen For­men: so frühzeitig wie möglich.

Man kann sich das anschauen in Finnland, man kann sich das anschauen in Holland, man kann sich das anschauen in Schweden. Die haben das gleiche Programm, denn von dort haben wir es ja abgeschrieben, nur haben sie schon vor zehn Jahren begon­nen und haben dadurch ganz andere Erfolge und ganz andere Zugänge auch für die Betroffenen. Das tun wir jetzt, das Trägerprojekt ist und bleibt „Fit to work“.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Pirolt.

 


Bundesrat Franz Pirolt (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Minister! Personen, die das 57. Lebensjahr vollendet haben, genießen in Österreich einen erweiterten Berufs­schutz und können somit die Invaliditätspension beziehen.

Um wie viele Personen handelt es sich dabei? Wie gedenken Sie, mit diesen Bürgern im Hinblick auf eine Pensionsreform umzugehen?

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Die Zahl, wie viele es wirklich sind, kann ich Ihnen ad hoc nicht nennen. Wenn Sie ge­statten, liefern wir Ihnen diese Zahlen nach. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter su­chen gerade hektisch. – Punkt eins.

Punkt zwei: Wie wir mit ihnen im Zuge von diversen Pensionsreformen umgehen, kann ich Ihnen zur Stunde auch nicht beantworten; Sie wissen, es ist alles im Fluss, es wer­den viele Dinge diskutiert, viele Dinge besprochen. Dass wir da natürlich auch ein The­ma haben, das ist kein Geheimnis, aber es ist zur Stunde kein aktuelles Thema, wo ich sagen kann, das bleibt so. Ich kann Ihnen aber auch nicht sagen, es ändert sich in die oder die Richtung.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Kerschbaum.

 


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