BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 21

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Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Minister! Sie haben schon angesprochen das Prinzip der Rehabilitation, bevor man in Invaliditätspension gehen kann oder muss.

Wie oft wurde dieses Prinzip heuer schon angewendet, sprich: Wie viele Fälle wurden schon zugewiesen, bevor eine Invaliditätspension zuerkannt wurde?

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Die exakte Zahl liefere ich Ihnen dann, aber es sind ein paar Hundert Fälle, wo wir Menschen schon mehr oder weniger in diesem Programm drinnen haben, wir diese Personen entsprechend rehabilitieren konnten. Ich hoffe, aus diesen paar Hundert Fällen werden ein paar Tausend Fälle, das ist ja der Sinn und Zweck und das Ziel. Damit soll es ganz einfach gelingen, das Grundprinzip zu erreichen, nämlich länger, gesünder im Erwerbsprozess zu sein.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zur 2. Anfrage. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Hammerl, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Gregor Hammerl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1792/M-BR/2011

„Wie ist der Stand der Vorbereitungen für die Umsetzung des Pflegefondsgesetzes?“

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Das Pflegefondsgesetz ist ja am 30. Juli in Kraft getreten, wo es darum geht, die Zweckzuschüsse an die Länder zur Sicherung und zum Aus- und Aufbau des Ange­bots im Bereich der Langzeitpflege zu unterstützen. Wie Sie wissen, das Gesamtvolu­men wird 685 Millionen € sein, was wir bis 2014 ausschütten – gemeinsam mit den Bun­desländern, denn ein Drittel ist von den Ländern, zwei Drittel sind vom Bund.

Voraussetzung für die Anweisung der Zweckzuschüsse an die Länder für das Jahr 2011 ist die Übermittlung der Daten aus dem Jahr 2010. Da gibt es einen entsprechenden Datenraster, der von der Statistik Austria erstellt wurde. Wir sind derzeit dabei, nach­dem alle Bundesländer ihre Unterlagen geliefert haben, mit allen Bundesländern und gemeinsam mit dem Finanzressort mehr oder weniger diese Daten noch einmal zu checken.

Ich kann mit heutigem Wissensstand sagen, dass mit Montag nächster Woche, wenn ich das richtig im Kopf habe, die Auszahlung für das gesamte heurige Jahr an alle Bun­desländer erfolgen wird, das heißt, wir zahlen an alle Bundesländer aus. Somit ist der Pflegefonds, was 2011 betrifft, mit Montag nächster Woche erledigt.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Gregor Hammerl (ÖVP, Steiermark): Wichtig ist dabei, Herr Bundesminis­ter, dass die Aufteilung auf die Bundesländer fair und gerecht erfolgt. Man hört, dass dabei im Sozialministerium besonders eng mit dem Fonds Soziales Wien zusammen­gearbeitet wird. Das könnte naturgemäß dazu führen, dass andere Bundesländer even­tuell benachteiligt werden.

Meine Frage, Herr Bundesminister, lautet daher:

Werden im Sozialministerium die Kriterien für die Aufteilung der Pflegefondsmittel im Einvernehmen mit allen Bundesländern gemacht, sodass die Aufteilung fair und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausgangssituation erfolgt?

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Bundesminister, bitte.

 


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