Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Bundesrat! Die Höflichkeit gebietet mir, Ihnen darauf eben eine sehr höfliche Antwort zu geben. Seien Sie mir nicht böse: Natürlich gibt es eine Zusammenarbeit mit dem Fonds Soziales Wien. Ja! Aber wissen Sie, was es noch gibt? – Eine genauso enge Zusammenarbeit mit der Abteilung der Niederösterreichischen Landesregierung, genauso wie mit der Abteilung der Steirischen Landesregierung. (Heiterkeit bei der SPÖ.)
Hält mich denn irgendjemand für so naiv, dass ich jemanden gesetzlich bevorzugen kann, wo ich doch ganz genau an gesetzliche Vorschriften gebunden bin? Ich meine, für wie ...? Nicht böse sein! Mir fehlen die Worte. Nicht böse sein, wirklich!
Da wird etwas konstruiert, was ich nicht nachvollziehen kann. Ich arbeite mit dem Hofrat Huber genauso eng zusammen wie mit dem Peter Hacker, der der Chef des Fonds Soziales Wien ist. Hofrat Huber hat alles in Niederösterreich zu exekutieren, was soziale Fragen betrifft. Wir arbeiten mit beiden genauso eng zusammen. – Punkt eins.
Punkt zwei ist die Aufteilung nach dem Bevölkerungsschlüssel. Das habt doch ihr alle hier mitbeschlossen.
Punkt drei: Ich habe das Einvernehmen mit dem Finanzressort bei jeder Auszahlung herzustellen. Entschuldigung, da kann niemand bevorzugt werden! Ich kann nur dringend davon abraten, solche Konstruktionen weiter zu verfolgen. Ich kann nur dringend davon abraten: Das sind Unterstellungen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)
Es geht darum, alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, vom Bodensee bis zum Neusiedler See, gleich zu behandeln. Dass wir in inhaltlichen Fragen natürlich die Beratung durch die Bundesländer haben, das ist doch klar. Ich habe ein Pflegereformgesetz, bei der Pflegegeldreform habe ich von den Ländern zwei Verhandlungspartner bekommen: Vorarlberg und Wien. Die beiden Verhandlungspartner hocken alle Augenblick’ bei uns, aber trotzdem werden sie nicht bevorzugt. Ich muss ja mit ihnen arbeiten, weil mir von den Ländern die zwei als Partner genannt wurden. Das ist ja nicht Jux und Tollerei.
Und demzufolge: Die Mittelausschüttung erfolgt nach dem Pflegefondsgesetz. Das Pflegefondsgesetz sieht vor, dass die Mittel nach dem Bevölkerungsschlüssel der österreichischen Bundesländer aufgeteilt werden. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Ebner.
Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Übernahme der Vollziehung der Landespflegegelder durch den Bund hat auch einen wirtschaftlichen Aspekt.
Meine Frage dazu:
Mit welcher Kostenersparnis in der Verwaltung darf man rechnen?
Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Die genaue Ersparnis in der Verwaltung – offen und ehrlich gesagt, kann ich diese Frage nicht exakt beantworten, weil es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Organisationsformen gab und gibt. Im Hintergrund der gesamten Berechnung steht ein Betrag von zirka 8 Millionen €, den man errechnet hat, wobei wir – ich sage das jetzt wirklich so – nach einem oder zwei Jahren draufkommen werden, ob er gestimmt hat oder es vielleicht eine Abweichung von 10 Prozent nach oben oder unten gegeben hat. Das möchte ich gar nicht abstreiten, dass solche Abweichungen möglich sind. Aber klar
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