BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 29

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Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Minis­ter! Es gibt aus der Ära des damaligen Wirtschaftsministers Bartenstein einen Erlass, der den Zugang von Asylwerbern zum Arbeitsmarkt de facto nicht ermöglicht. Das ist einerseits aus ökonomischen Gründen ein Wahnsinn und menschlich gesehen auch höchst problematisch.

Meine Frage: Werden Sie in nächster Zeit Schritte setzen, dass dieser Erlass aufgeho­ben wird, damit eben dieser vielbesagte Facharbeitskräftemangel doch in diesem Be­reich gelockert wird?

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich werde keine umfassenden Schritte setzen, die zu einer Veränderung des Erlasses führen. Punktuell kann man Kleinigkeiten tun, aber es gibt keine umfassende Änderung.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen nun zur 4. Anfrage, und ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Köberl, um Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Die Kosten für die Pflege steigen ständig an. So hat sich etwa in meiner Heimatgemeinde seit dem Jahr 2000 die Umla­ge des Sozialhilfeverbands mehr als verdreifacht, und deswegen wurde ja auch der Pflegefonds eingeführt. Für 2012 gibt es eine Erhöhung von 50 Millionen.

Meine Frage daher, Herr Minister:

1797/M-BR/2011

„Wie werden die Mittel des Pflegefonds 2012 auf die einzelnen Länder aufgeteilt?“

Gibt es dann einen anderen Schlüssel als für heuer?

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Es gibt grundsätzlich keinen anderen Schlüssel. Es bleibt der Schlüssel so wie 2011. Das ist der Bevölkerungsschlüssel.

Wir haben die Debatte sehr lange geführt, ob man einen anderen Schlüssel entwickeln soll. Es haben sich aber die Bundesländer untereinander geeinigt – ich muss das so betonen, weil ich bei dieser Auseinandersetzung selbst dabei war –, den traditionellen Schlüssel zu verwenden, der dem Finanzausgleich zugrunde liegt, und das ist der Be­völkerungsschlüssel – wissend, dass es, wenn man Altersgewichtungen vornimmt, zu kleinen Verschiebungen zwischen einzelnen Bundesländern kommen kann. Aber man hat sich darauf geeinigt, beim Bevölkerungsschlüssel zu bleiben.

Es gab dann einen einstimmigen Beschluss der LH-Konferenz und der Landesfinanz­referenten.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Wie werden die Finanzmittel kon­kret in den Ländern verwendet?

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Die Länder selber sind grundsätzlich durch die Gesetzeslage auf den Bereich Siche­rungsausbau und auf Aufbaumaßnahmen im Bereich der Langzeitpflege eingeschränkt. Das betrifft mobile Betreuungs- und Pflegedienste, teilstationäre und natürlich statio­näre Betreuungs- und Pflegedienste, Kurzzeitpflege, das betrifft aber auch alternative Wohnformen, die damit auch entwickelbar sind, und Case- und Care-Management in der gewohnten Art und Weise.

 


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