BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 31

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Ich sage das auch deshalb so, weil 58 Prozent der 440 000 Pflegegeldbezieher, die wir haben, keinerlei Leistung von einer Gemeinde, von einer Stadt oder von sonst irgend­jemandem in Anspruch nehmen, sondern das Pflegegeld nehmen und sich selber be­ziehungsweise mit der Hilfe Angehöriger, mit erweiterter Nachbarschaftshilfe oder wie auch immer betreuen. Das heißt, die betreuen sich selbst. Sie gehen nicht hin und sagen: Ich brauche einen mobilen Dienst!, sondern sie erledigen das selber, primär mit ihren Angehörigen, gar keine Frage. Darum wäre es fatal, zu sagen: Wir stellen das Pflegegeldsystem per se um. Diese 58 Prozent wird es nämlich weiterhin geben, und ich muss diese Leute ja weiterhin absichern.

Nun noch eine Zahl für die Statistik: Von den 440 000 sind 51 Prozent in den Stufen 1 und 2, der Rest teilt sich auf. Ich wiederhole: 51 Prozent sind in den Stufen 1 und 2, und der Rest ist ganz oben oder wo auch immer, wobei ganz oben die wenigsten sind.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Ertl.

 


Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Minister! Sie ha­ben heute schon erwähnt, dass es keine Ungleichbehandlung etwa zwischen Nieder­österreich und Vorarlberg, also zwischen den einzelnen Bundesländern geben wird.

In den Übergangsbestimmungen zur Novelle, Bundesgesetzblatt Nr. 58/2011, heißt es aber in § 48c Abs. 2, dass ein aufgrund landesgesetzlicher Regelungen zuerkanntes Pflegegeld ab 1. Jänner 2012 als ein nach dem Bundesgesetz zuerkanntes Pflegegeld gilt.

Meine Frage: Kommt es nicht automatisch, da es in den neun Bundesländern Öster­reichs verschieden hohe Zuerkenntnisse gibt, auch zu verschieden hohen bundesmä­ßigen Zuerkenntnissen, was aber nach dem Gleichheitsgrundsatz nicht möglich ist?

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Danke für diese Frage. Grundsätzlich scheint es zu Differenzierungen zu kommen. Was ist geschehen beziehungsweise was geschieht? – Wir haben bei der Übernahme des Landespflegegeldes, was rund 72 000 Personen betrifft, im tiefen Einvernehmen mit allen Bundesländern die bestehenden Bescheide übernommen. Punkt. Ende.

Das, was in den Bescheiden steht, wurde, so wie es ist, übernommen. Das gilt jetzt einmal ab 1. Jänner. Die Spielregeln in den Landesgesetzen, damit man zu Pflegegeld kommt, waren de facto die gleichen, nämlich die medizinischen Spielregeln. Diesbezüg­lich gab es keine Differenzierung.

Es gab vielleicht in der Begutachtung hier und da mehr Differenzierung, das mag schon sein, aber das ist keine Differenzierung der wirklichen Spielregeln, nämlich wie viel Stunden Pflegeaufwand es gibt, bla, bla, bla. Das ist überall gleich, und demzu­folge besteht kein Anlass zur Sorge, dass es Differenzierungen geben kann.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen nun zur 5. Anfrage, und ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Mag. Rausch, um Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrätin Mag. Bettina Rausch (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Derzeit beschäftigt uns das Thema Schuldenreduktion im Staatshaushalt sehr intensiv, und daher möchte ich einleitend zu meiner Frage feststellen, dass das Pensionssystem wohl einer der größten Sorgenposten bei dieser Schuldenreduktion ist, weil wir erwartungsgemäß im kommenden Jahr bereits 9 Milliarden an Bundesbei­trag zu leisten, also ins Pensionssystem einzuzahlen haben, und das ist Geld, das wir an anderer Stelle wohl dringend brauchen könnten.

Daher meine Frage:

 


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