BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 34

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zent. Ein jeder aus dieser Gruppe zahlt diesen Pensionssicherungsbeitrag. Demzufol­ge kann man diskutieren, ob der Beitrag sich noch verändern wird. Punkt.

Juridisch gesehen kann man nur mit einem Verfassungsgesetz hineinfahren, und ich warne davor, Einzelverträge mittels Verfassungsgesetz anzugreifen, denn dann greifen wir Mietverträge an, dann greifen wir Kaufverträge an, und, und, und. Ich kann davor nur warnen. Ich glaube, niemand ist gut beraten, mit Verfassungsgesetzen in solche Verträge hineinzufahren.

Alle anderen sind im Übergang, alle anderen sind ohnehin schon im ASVG. Es geht nur mehr um diesen harten Kern – man möge mir diesen Ausdruck bitte verzeihen. Und eines ist auch klar, und das bitte jetzt nicht misszuverstehen: Die Konstruktion ist eine sehr schwierige, denn das Unternehmen selber ist angehalten, seine Kosten so gering als möglich zu halten, und daher versucht man auch, diejenigen, die eben einen gewissen Preis haben, wegzubringen.

Meine Kollegin Bures, die ja kein Weisungsrecht im Sinne des Aktiengesetzes haben darf und hat, ist sehr wohl bemüht, beziehungsweise bemühen sich alle gemeinsam, das Antrittsalter zu verändern, und zwar jetzt schon. Wenn ich es richtig im Kopf habe, wer­den wir im heurigen Jahr bei dieser „Truppe“ auf 54 Jahre kommen, also nicht mehr 52. Ich gebe aber offen zu, das ist alles noch zu jung. Das ist nicht das Thema. Bis 2014 ist es dann geändert. In Wahrheit geht es um 2012, 2013, und dann ist es geändert, weil dann die Gesetzeslage ohnehin schon 61,6 Jahre vorgibt. Diese zwei Jahre haben wir noch – Sie (in Richtung ÖVP) Ihr politisches Hickhack und wir die politische Ant­wort. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Lugsteiner.

 


Bundesrätin Juliane Lugsteiner (SPÖ, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Ich komme gleich zu meiner Zusatzfrage: Wo liegt Österreich beim Pensionsantrittsalter ohne Invaliditätspensionen, also nur Alterspensionen, im europäischen Vergleich?

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Bundesrätin, entschuldigen Sie bitte, ich habe das schon vorweggenommen: Wir liegen bei 62,6 beziehungsweise 59,3 Jahren, und im europäischen Schnitt sind wir da im Mittelfeld. Wir sind auch im Mittelfeld, wenn man unsere Invaliditätsanteile vom 20. bis zum 50. Lebensjahr rechnet. Da sind wir in Österreich auch im Mittelfeld. Weltmeister bei der Invalidität werden wir erst ab 51 aufwärts. Aber wenn man von 20 bis 50 rech­net, halten wir allen internationalen Vergleichen ganz locker stand.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Pisec.

 


Bundesrat Mag. Reinhard Pisec (FPÖ, Wien): Herr Minister! Sie haben schon ge­sagt, die Wirtschaft ist gefragt. Die Wirtschaft kann aber nicht so gefragt sein, weil die lohnabhängigen Abgaben einfach zu hoch sind. In Österreich sind wir da Spitze in ganz Europa, vor allem bei älteren Menschen.

Daher meine Frage: Wenn das faktische Antrittsalter erhöht werden soll, so wie es ja vorgesehen ist, muss der Staat auch die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür schaffen. Ich darf erinnern, vor Kurzem hat die polnische EU-Präsidentschaft in Brüssel ein Modell vorgelegt, wonach bei älteren Menschen die Lohnabgaben ab dem 50. Le­bensjahr alle zwei Jahre sinken, damit eben diese älteren Menschen wieder in die Ar­beitswelt zurückkehren können oder den Arbeitsplatz behalten dürfen. Ist dieses Mo­dell auch ein Modell für Sie?

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Bundesminister, bitte.

 


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