Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Wenn ich die Gesamtfinanzierung des Sozialstaates aufrechterhalten möchte, ist es kein Modell für mich, was vorgelegt wurde. Was natürlich überlegenswert ist, ist, dass man ab einem gewissen Lebensjahr Abgaben reduziert, was wir zum Beispiel beim Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemacht haben. Ich darf Ihnen aber versichern: Kein einziger Älterer ist deshalb aufgenommen worden! Das sage ich jetzt auch in aller Offenheit. Diese Maßnahme hat keinerlei arbeitsmarktpolitische Auswirkung gehabt. Es sind immerhin 3 Prozent der Lohnsumme, um die es da geht, aber es hat überhaupt keine Relevanz gehabt.
Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen nun zur 6. Anfrage, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Zangerl, um Verlesung der Anfrage.
Bundesrat Stefan Zangerl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Geschätzter Herr Bundesminister! Die Bundesregierung hat bekanntlich eine Schuldenbremse beschlossen. Gemeinden und Länder bekommen weniger Geld beziehungsweise müssen sparen, Gebühren und Tarife werden erhöht.
Meine Frage lautet:
„Wie wird sich die Schuldenbremse auf die Bevölkerung, insbesondere auf die Familien, den Mittelstand, die Arbeitnehmer, vor allem aber auf die Ärmsten – die es bei uns in Österreich auch gibt – auswirken?“
Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Bundesrat, bevor ich antworte, kurz noch eine kleine Ergänzung in Richtung des Herrn Bundesrates Pisec: In einem sind wir uns aber schon einig: Lohnnebenkostenerhöhung brauchen wir auch keine. Da sind wir uns einig! (Heiterkeit des Bundesrates Mag. Pisec.)
Herr Bundesrat Zangerl, zu Ihrer Frage: Eine umfassende Beantwortung ist nicht möglich. Warum ist sie nicht möglich? – Sie wissen, dass wir derzeit viele Diskussionen und Debatten darüber haben, wie wir die Ausgaben dämpfen sollen. Die Relation ist bekannt. Sie wissen, dass wir eine gewisse Debatte darüber haben, was einnahmenseitig und was ausgabenseitig geschehen soll. Es ist klar, und das ist vor allem meine Position, dass ich zu jemandem, der nur mehr 800 € Einkommen zur Verfügung hat, nicht sagen kann: Jetzt nehme ich dir einen Hunderter weg! Das ist de facto nicht möglich, weil bei dieser Gruppe ja in Wahrheit alles in den Konsum läuft und nicht irgendwo anders hin.
Das heißt, wir haben derzeit eine sehr intensive Diskussion über die soziale Ausgewogenheit von Maßnahmen. Umgekehrt wissen wir natürlich, dass es irgendwo einen Beitrag von allen geben wird, und die Frage ist natürlich: Wie ist der Beitrag von allen sozial ausgewogen, wie ist die soziale Relation? Das klingt jetzt sehr oberflächlich von mir, aber wenn diese Debatte beendet ist, dann ist diese Frage korrekt zu beantworten.
Dass es ein paar Sektoren gibt, die mit den Beschlüssen von Loipersdorf, mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 schon einen entsprechenden Beitrag leisten, ist auch bekannt, und dass wir wahrscheinlich mit ein, zwei Gruppen keine neuerlichen Riesendiskussionen haben werden, ergibt sich auch irgendwo. Aber klar ist, die Debatte wird zumindest von meiner Seite so geführt, dass eine soziale Symmetrie beim Ergebnis erkennbar sein muss.
Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Schennach.
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