BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 152

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Mitarbeiter werden damit abgebaut. Das ist natürlich eine positive gesetzliche Verän­derung, und selbstverständlich wird meine Fraktion dieser Gesetzesnovelle zustimmen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

17.53


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Kersch­baum. – Bitte.

 


17.53.49

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! So kurz vor Weihnachten war es mir einfach ein Anliegen, mich heute auch einmal in die Jubel­chöre einzumengen, und dazu ist dieser Tagesordnungspunkt einfach der am besten geeignete.

Frau Ministerin, ich glaube, es ist diese Entscheidung heute sicher eine der wichtigsten Entscheidungen im Jahr der Freiwilligen. Es hat schon einige Entscheidungen gege­ben, die nicht so hilfreich waren. Ich kann mich erinnern, zu Jahresbeginn hat es gehei­ßen, unsere Förderungen werden gekürzt, und dann haben wir gleichzeitig ein Brieferl vom Herrn Landeshauptmann bekommen, der uns für unseren fleißigen Einsatz dankt. Mit dieser Gesetzesnovelle ist den Freiwilligen sicherlich mehr geholfen.

Ich denke auch, so wie Kollege Hammerl vorhin gesagt hat  (Bundesrat Kainz: Ju­belchöre!) Ich juble ja eh! Herr Kollege Hammerl hat gesagt: Geld ist nicht so wichtig. Dem kann ich zustimmen. Ich glaube, bei den Vereinen spielt die Zeit der Menschen eine größere Rolle. Ich bin in vielen Vereinen, ich kenne viele Vereine, und ich weiß, da wird es immer schwieriger, Menschen zu finden, die sich auch an der Spitze ein­setzen und sagen: Ich nehme das Risiko auf mich und investiere meine Zeit in den Verein. Und ich denke, wenn jetzt das Risiko zumindest reduziert wird, ist das wirklich ein Anlass für einen Jubelchor. Ich fange jetzt nicht an zu singen, denn das kann ich nicht so gut wie die Frau Kollegin. Aber ich gratuliere zu dieser Vorlage, und wir stim­men gerne zu. (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP.)

17.55


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Karl. – Bitte.

 


17.55.33

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Diese Vereinsgesetz-Novelle 2011 ist mir tatsächlich ein ganz zentrales Anliegen. Es wurde ja schon länger darüber diskutiert, hier eine Haftungserleichterung für unentgeltlich tätige Vereinsfunktionäre vorzunehmen, und Ausgangspunkt für diese Diskussion war der sogenannte Judo-Fall.

Da ist es um Folgendes gegangen: Eine Judo-Anfängerin wurde bei einem Judo-Training, bei einem – ich weiß nicht – zu schnellen oder zu raschen oder zu festen Wurf verletzt. Dieses Judo-Training wurde von einem Vereinsmitglied vorgenommen, und es wurde dann die Haftung des Vereinsobmanns bejaht, weil er eine Haftpflichtver­sicherung abschließen hätte sollen.

Jetzt will ich nichts gegen dieses OGH-Urteil sagen. Das OGH-Urteil ist nicht zu bean­standen, aber es hat dann natürlich Diskussionen gegeben, und die unentgeltlich täti­gen Vereinsfunktionäre hatten vor allem Angst: Was passiert? Muss ich jetzt eine Haft­pflichtversicherung abschließen? Hafte ich, und was kann mir da passieren?

Man darf nicht vergessen, es ist nicht so ohne, für eine unentgeltliche Tätigkeit in ei­nem Verein mit dem privaten Vermögen zu haften. Ich glaube, das ist ja vielen gar nicht bewusst, welches Risiko damit verbunden ist. Und gerade im Jahr der Freiwillig-


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