BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 25

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Bundesrat Franz Pirolt (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wann wird das Ärztegesetz, welches Verbesserungen für die Turnusärzte bringen würde, wieder dem Nationalrat vorgelegt? Es ist ja am 1. Dezember vertagt worden.

 


Präsident Gregor Hammerl: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Bundesrat, es ist für mich schwierig, in den parlamentarischen Prozess einzugreifen. Als Mitglied der Bun­desregierung habe ich einen Gesetzesvorschlag in den Nationalrat eingebracht. Dieser Gesetzesvorschlag ist in parlamentarischer Behandlung, und es ist Sache der Abge­ordneten dieses Hauses, den Prozess der Gesetzwerdung zu bestimmen. (Bundesrat Mag. Klug: Die Kollegen im Nationalrat fragen!) Ich gehe davon aus, dass dieser Gesetzesvorschlag beim nächsten Gesundheitsausschuss auf der Tagesordnung stehen wird.

 


Präsident Gregor Hammerl: Wir kommen nun zur 6. Anfrage.

Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Kerschbaum, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Herr Minister! Die Trinkwasserverordnung ist ja derzeit in Begutachtung, und meine Frage dazu lautet:

1807/M-BR/2012

„Haben Sie vor, die Pflichten der Trinkwasserversorger zur Information der Konsu­mentInnen zu verbessern?“

 


Präsident Gregor Hammerl: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Ich habe immer ein Inter­esse daran, dass Konsumentinnen und Konsumenten wissen, dass sie bei sensiblen Lebensmitteln – und Wasser bezeichne ich als das sensibelste Lebensmittel, das alle Menschen brauchen – Lebensmittel in bester Qualität bekommen und dass sie auch informiert sind, in welcher Qualität sie dieses Lebensmittel vorfinden.

Wir haben dazu Veränderungen vorgesehen. Das Begutachtungsende für diese Trink­wasserverordnung wird der 19. März sein. Am 7. Februar ist diese Verordnung in Begutachtung gegangen. Mir geht es darum, dass sichergestellt wird, dass nicht nur der Abnehmer von Trinkwasser – das ist ja in den Städten eher die Wohnungs­genossenschaft oder der Wohnungsbetreiber – informiert ist, sondern dass diese Abnehmer auch die tatsächlichen Konsumentinnen und Konsumenten über den Inhalt und die Qualität des Trinkwassers informieren.

 


Präsident Gregor Hammerl: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Derzeit ist es ja so, dass man als Konsument und Konsumentin über die Zusammensetzung des Stroms besser informiert ist als über die Zusammensetzung des Wassers.

Was hindert uns daran, dass jeder Verbraucher auf seiner Rechnung eine detaillierte Auflistung der letzten Trinkwasserwerte bekommt und dass das zusätzlich auch von Bund und Land – die bekommen die Daten ja auch – im Internet veröffentlicht wird?

 


Präsident Gregor Hammerl: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Bundesrätin, ich habe jetzt sichergestellt, dass es einen Wettbewerb um das beste Trinkwasser in Österreich gibt. Die Wasserversorgungsunternehmen in Österreich bieten ihren Kundinnen und Kunden gute Information an. Ich habe sichergestellt, dass es einen jährlichen Trink-


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