BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 28

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projekt E-Medikation aufgesetzt, und da haben Patientinnen und Patienten gesehen – vor allem in den Bundesländern, weniger in Wien, das hängt mit der Dichte zusam­men –, dass es ein Riesenvorteil ist, wenn ein Arzt weiß, was ein Kollege für einen Patienten verschrieben hat. Das heißt, es ist auch deutlich geworden, dass Information in der Medizin eine große Rolle spielt.

Ich habe daher in Auftrag gegeben, dafür zu sorgen, dass wir mit 1. Juli 2013 in der Lage sind, E-Medikation flächendeckend einzuführen. Dazu bedarf es einer Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes oder des ELGA-Gesetzes, wie immer man es nennen will. Ich habe eine solche Initiative in Auftrag gegeben, verhandelt, in Begut­achtung geschickt, und es befindet sich derzeit dieser Gesetzgebungsprozess in der Endabstimmung. Ich werde, sobald ich die Zustimmung auch des Koalitionspartners habe, dieses Gesetz in die parlamentarische Behandlung einbringen.

 


Präsident Gregor Hammerl: Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Wie hoch sind die Kosten und der diesen gegenüberstehende Nutzen von ELGA?

 


Präsident Gregor Hammerl: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Den Nutzen habe ich zu beschreiben versucht. Es geht darum, dass die beste Information für die Patienten zur Verfügung steht, die der Arzt auch hat.

Das Zweite, was wir brauchen, ist höchster Datenschutz. Wir werden, was den Datenschutz anlangt – wenn das umgesetzt wird, was ich mir vorstelle und erarbeiten habe lassen –, die höchste Form des Datenschutzes von Gesundheitsdaten haben. Das wird ein Quantensprung. Jeder Patient, jede Patientin kann nämlich nachprüfen: Wer hat auf meine Daten zugegriffen? Das gibt es derzeit bei keiner Bank, bei keinem anderen Unternehmen. Wir werden das im Gesundheitssystem umsetzen. Höchster Datenschutz – das ist ein Nutzen für die gesamte Datenschutzdiskussion auch in Österreich.

Was die Kosten anlangt, werden wir zwischen 2010 und 2017 insgesamt Kosten im Ausmaß von 130 Millionen € haben. Warum begonnen mit 2010? Ich habe am 24. November 2009 mit den Ländern vereinbart, die ELGA GmbH zu gründen. Die ist mit 1. Jänner 2010 operativ tätig geworden, und wir werden bis zum Jahr 2017 in diesem Bereich 130 Millionen € an Kosten haben. In diesen Gesamtkosten sind die Architekturkomponenten beinhaltet, und die Finanzierung wird zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung aufgeteilt.

Dem steht gegenüber, dass wir laufende Kosten von zirka 18 Millionen € jährlich haben werden, aber wir haben berechnet, dass wir an jährlichen Kostendämpfungen im ge­samten Gesundheitswesen durch mehr Transparenz, durch vermiedene Arzneimit­tel­interaktionen, durch Reduktion von doppelten Leistungen Kosteneinsparungen von jährlich 129 Millionen € haben werden.

Und daher sagt das ganz klar und eindeutig: E-Medikation rechnet sich, was die Qualität anlangt, rechnet sich, was den Datenschutz anlangt, und rechnet sich auch, was die Kostensituation betrifft.

 


Präsident Gregor Hammerl: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Wenger.

 


Bundesrat Franz Wenger (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Bundesminister, Sie haben ja soeben erwähnt, dass der aktuelle Gesetzentwurf gegenüber jener Fassung, die vor einem Jahr in Begutachtung war, wesentlich verändert worden ist und natürlich auch im Hinblick auf eine der heikelsten Fragen, nämlich die Frage des Datenschutzes.

 


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