BundesratStenographisches Protokoll805. Sitzung / Seite 55

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Berichterstatter Christoph Kainz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Februar 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Polizeikooperationsgesetz und das Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert werden. Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Ich darf daher gleich den Antrag stellen, dass gegen diesen Vorlagenbeschluss des Nationalrates kein Einspruch erhoben wird.

Ich darf weiter berichten über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Februar 2012 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusam­menarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten. Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich darf gleich zur Antragstellung kom­men.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung und Vorlage am 13. März 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates ebenfalls keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Johann Ertl. – Bitte.

 


11.40.11

Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Herr Staatssekretär! Aus dem Innenministerium ist zu vernehmen, die Änderung des SPG, des Sicherheitspolizeigesetzes, sei oberstes Ziel in Bezug auf die Sicherheit der Bürger. Das glaube ich auch. Was ich aber nicht glaube, ist, dass dieses Ziel ohneweiters erreicht werden kann, und schon gar nicht mit diesen Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz.

Die Kriminalität und der Terrorismus haben sich geändert. Die eingesetzten techni­schen Mittel zur Verbrechensbekämpfung müssen ständig angepasst und erneuert werden, denn Fakt ist, die grundlegenden Ziele und Absichten von Verbrechern und Terroristen haben sich nicht geändert. Fakt ist aber auch, dass die technischen Mittel mittlerweile jedem Bürger und sogar unseren Kindern frei zugänglich sind.

Über technisch leicht machbare Instrumentarien kann man jeden angemeldeten PC, jedes iPhone, jedes Handy abhören, kontrollieren und die Inhalte speichern. Was man allerdings nur schwer kann, ist, nicht angemeldete Kommunikationstechnik abzuhören und auf deren Daten zuzugreifen. Man kann natürlich davon ausgehen, dass all diejenigen, die Verbrechen in unserem Land planen, auch vorhaben werden, Geräte zu nutzen, die nicht in Österreich gemeldet oder zugelassen sind, und diese kann man dann nur durch Zufall oder durch Verrat aufspüren. So bleiben in Österreich nur ein Fischen im Trüben und die Hoffnung übrig, dass man Glück hat.

Was nun die Aktivitäten dieser ekelhaften Kinderschänder betrifft, so wissen wir längst schon, dass der größte Teil solcher Verbrechen hauptsächlich im Umfeld der betrof­fenen Familien abläuft. Diese Täter hinterlassen praktisch keine Spuren in öffentlichen Kommunikationsmedien, und allfällige Mitwisser schweigen sich in der Regel auch aus. Für die Eindämmung solcher abscheulichen Untaten, die im verborgenen Dunstkreis vom lieben Onkel und ähnlichem Geschmeiß ablaufen, braucht es andere Instrumen­tarien. Da helfen keine Lauschangriffe und Überwachungen, da wäre intensive Auf-


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