BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 33

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Bukarest aufhalten wird. Seine Angelegenheiten im Bundesrat gemäß Art. 73 Abs. 3 B-VG lässt er am 13. April 2012 durch Bundesminister Dipl.lng. Nikolaus BERLAKOVICH wahrnehmen.

Mit freundlichen Grüßen“

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Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsident Gregor Hammerl: Überdies gebe ich bekannt, dass ein Schreiben des Bun­deskanzleramtes betreffend den Aufenthalt der Bundesministerin für Finanzen Dr. Ma­ria Fekter am 13. April 2012 in der Schweiz bei gleichzeitiger Beauftragung der Bun­desministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner mit ihrer Vertretung eingelangt ist.

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Des Weiteren ist der 35. Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat eingelangt, der dem Ausschuss für Bürgerrechte und Petitionen zur Vorbe­reitung zugewiesen wurde.

Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Be­schlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlos­sen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Gregor Hammerl: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beab­sichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 und 10 bis 12 sowie 18 und 19 jeweils unter einem zu verhandeln.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir werden daher so vorgehen.

10.28.171. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend Internationales Über­einkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (1637 d.B. und 1690 d.B. sowie 8691/BR d.B.)

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend Erklärung der Repu­blik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik Usbekistan zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (1671 d.B. und 1691 d.B. sowie 8692/BR d.B.)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Anti-Korruptionsakademie (IACA)


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