Bukarest aufhalten wird. Seine Angelegenheiten im Bundesrat gemäß Art. 73 Abs. 3 B-VG lässt er am 13. April 2012 durch Bundesminister Dipl.lng. Nikolaus BERLAKOVICH wahrnehmen.
Mit freundlichen Grüßen“
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Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Gregor Hammerl: Überdies gebe ich bekannt, dass ein Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt der Bundesministerin für Finanzen Dr. Maria Fekter am 13. April 2012 in der Schweiz bei gleichzeitiger Beauftragung der Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner mit ihrer Vertretung eingelangt ist.
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Des Weiteren ist der 35. Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat eingelangt, der dem Ausschuss für Bürgerrechte und Petitionen zur Vorbereitung zugewiesen wurde.
Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Gregor Hammerl: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 und 10 bis 12 sowie 18 und 19 jeweils unter einem zu verhandeln.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir werden daher so vorgehen.
Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (1637 d.B. und 1690 d.B. sowie 8691/BR d.B.)
2. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik Usbekistan zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (1671 d.B. und 1691 d.B. sowie 8692/BR d.B.)
3. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Anti-Korruptionsakademie (IACA)
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