BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 72

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zen Region. Und das wird von allen gefürchtet, mit wenigen Ausnahmen, die tatsäch­lich diese Instabilität fördern.

Die Europäische Union hat sich dort sehr konstruktiv verhalten und versucht eben eine Lösung, einen Weg mit friedlichen Mitteln. Wir sind im Rahmen der EU dabei und kon­zentrieren uns vor allem auf die humanitären Aktionen. Das kommt auch bei den Part­nern dort sehr gut an. Wir machen es mit unseren Mitteln und hoffen, dass es wenigs­tens einen kleinen Beitrag leistet, dass nicht zu viele Menschen noch mehr leiden müs­sen.

Ich habe mich in Istanbul bei dieser Follow-up-Konferenz mit Vertretern des Syrian National Council getroffen. Da gibt es sieben Exekutivmitglieder, ich habe mich mit drei von ihnen getroffen. Sie waren sehr frustriert von der laufenden Konferenz, erwarten sich natürlich viel mehr Unterstützung, sind in laufendem Kontakt mit der Bevölkerung, verlangen eine Bewaffnung der oppositionellen Kräfte und noch mehr Eingreifen der internationalen Gemeinschaft.

Sie wissen, dass die Positionen dazu verschieden sind. Europa hält sich bei dem Ruf nach militärischen Mitteln natürlich zurück, und das ist auch unsere Linie. Aber das ist eine Situation, die im Gange ist und noch lange nicht vorbei ist.

Ich hoffe, ich habe einige Fragen beantwortet, und darf mich damit hinsetzen. – Danke für die Gelegenheit. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

13.13


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.13.356. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schul­pflichtgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitge­setz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bildungs­dokumentationsgesetz, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Privatschulgesetz und das Religions­unterrichtsgesetz geändert werden (1631 d.B. und 1683 d.B. sowie 8703/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte um den Bericht.

 


13.13.51

Berichterstatterin Elisabeth Grimling: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Der Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2012 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schul­pflichtgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitge­setz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bildungsdoku­mentationsgesetz, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderhei­ten-Schulgesetz für Kärnten, das Privatschulgesetz und das Religionsunterrichtsgesetz


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