BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 99

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Und es geht natürlich auch darum, für Kulturinitiativen, für kleinere Projekte entspre­chende Abwicklungsmodalitäten zu schaffen. Ich habe jüngst bei meinem Besuch im Europäischen Parlament die Einrichtung eines Kleinprojektefonds vorgeschlagen, da­mit auch kleinere Projekte eine Chance haben, EU-Mittel in Anspruch zu nehmen.

Abschließend darf ich eine Bitte an Sie richten, meine sehr geehrten Damen und Her­ren Bundesräte: Ich habe es mir zum Ziel gesetzt, Kunst- und Kulturprojekte auch in den Europäischen Fonds zu verankern. Ich will, dass in Zukunft Kunst- und Kulturpro­jekte auch im Europäischen Regionalfonds kofinanziert werden, denn es haben regio­nale Kulturprojekte eine immense Bedeutung für die Regionalentwicklung, für die Hei­matkultur, für die Kulturinitiativen, und es ist mir ein großes Anliegen, dass wir hier die­se Projekte auch durch EU-Mittel kofinanzieren. Das hat zwei Effekte: einmal den Li­quiditätseffekt und Finanzierungseffekt und natürlich auch den Effekt der Kunst- und Kulturvermittlung im Sinne einer selbstbewussten Wahrnehmung von Kunst- und Kul­turpolitik auch als Teil der Europäischen Union.

Ich möchte Sie bitten, mich dabei zu unterstützen. Ich führe diesbezüglich Gespräche mit dem Herrn Kommissar Hahn. Aber es beginnen gerade jetzt in Ihren Bundeslän­dern, in jedem einzelnen Bundesland in Österreich, die Vorbereitungen für die soge­nannten operationellen Programme, wo festgelegt wird, welche Projekte eingereicht werden können und welche nicht. Ich würde Sie ersuchen, ich möchte Sie bitten, einen Blick darauf zu werfen, dass Kunst und Kultur nicht irgendwo zwischen den Zeilen vorkommt, sondern deutlich und klar formuliert als Politikfeld, aber natürlich auch als Finanzierungsobjekt. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.09


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.09.159. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Bilanzbuchhaltungsgesetz und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden (1870/A und 1713 d.B. sowie 8698/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun kommen wir zum 9. Punkt der Tages­ordnung.

Ich begrüße Herrn Bundesminister Dr. Mitterlehner bei uns hier im Bundesrat. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Perhab. – Bitte um den Bericht.

 


15.09.46

Berichterstatter Franz Perhab: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Wirtschaftsausschus­ses vom 11. April 2012 über den Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2012 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Bilanz­buchhaltungsgesetz und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verle­sung; ich komme sogleich zur Antragstellung.

 


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