Und es geht natürlich auch darum, für Kulturinitiativen, für kleinere Projekte entsprechende Abwicklungsmodalitäten zu schaffen. Ich habe jüngst bei meinem Besuch im Europäischen Parlament die Einrichtung eines Kleinprojektefonds vorgeschlagen, damit auch kleinere Projekte eine Chance haben, EU-Mittel in Anspruch zu nehmen.
Abschließend darf ich eine Bitte an Sie richten, meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte: Ich habe es mir zum Ziel gesetzt, Kunst- und Kulturprojekte auch in den Europäischen Fonds zu verankern. Ich will, dass in Zukunft Kunst- und Kulturprojekte auch im Europäischen Regionalfonds kofinanziert werden, denn es haben regionale Kulturprojekte eine immense Bedeutung für die Regionalentwicklung, für die Heimatkultur, für die Kulturinitiativen, und es ist mir ein großes Anliegen, dass wir hier diese Projekte auch durch EU-Mittel kofinanzieren. Das hat zwei Effekte: einmal den Liquiditätseffekt und Finanzierungseffekt und natürlich auch den Effekt der Kunst- und Kulturvermittlung im Sinne einer selbstbewussten Wahrnehmung von Kunst- und Kulturpolitik auch als Teil der Europäischen Union.
Ich möchte Sie bitten, mich dabei zu unterstützen. Ich führe diesbezüglich Gespräche mit dem Herrn Kommissar Hahn. Aber es beginnen gerade jetzt in Ihren Bundesländern, in jedem einzelnen Bundesland in Österreich, die Vorbereitungen für die sogenannten operationellen Programme, wo festgelegt wird, welche Projekte eingereicht werden können und welche nicht. Ich würde Sie ersuchen, ich möchte Sie bitten, einen Blick darauf zu werfen, dass Kunst und Kultur nicht irgendwo zwischen den Zeilen vorkommt, sondern deutlich und klar formuliert als Politikfeld, aber natürlich auch als Finanzierungsobjekt. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
15.09
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Bilanzbuchhaltungsgesetz und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden (1870/A und 1713 d.B. sowie 8698/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun kommen wir zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Ich begrüße Herrn Bundesminister Dr. Mitterlehner bei uns hier im Bundesrat. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Perhab. – Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Franz Perhab: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Wirtschaftsausschusses vom 11. April 2012 über den Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Bilanzbuchhaltungsgesetz und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung; ich komme sogleich zur Antragstellung.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite