BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 101

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Vielleicht ist das der Grund dafür, dass Sie den Bilanzbuchhaltern eine Steuerbera­tertätigkeit zuweisen, denn rein vom Angebot und von der Nachfrage her ist es nicht nachvollziehbar. Österreich hat die größte Steuerberaterdichte, bereits eine der höchs­ten in ganz Europa. Da findet ein Verdrängungswettbewerb statt. Aber ich nehme an, dass Sie den Unternehmern helfen wollen, dass sie da den Durchblick bekommen, denn als Wirtschaftstreibender kann man den einfach nicht mehr haben.

Was sind die Forderungen einer freiheitlichen Steuerpolitik?

Kurz im Detail:

Wenn man jetzt nur die Lohnverrechnung anspricht: Wir bräuchten eigentlich auch ei­nen vierten Stand für Personalverrechner, denn auch da gibt es eine langwierige Aus­bildung, um bei den Gesetzen überhaupt den Durchblick zu finden.

Wir fordern eine Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage. Wir haben es derzeit mit Dutzenden Bemessungsgrundlagen zu tun, sodass da der Lohnverrechner allein über­fordert ist.

Wir fordern eine zusammengefasste Lohnabgabe – eine statt 14, die derzeit zu be­rechnen sind! Derzeit muss das alles der Unternehmer/die Unternehmerin und müssen das alle Wirtschaftsbetreibenden zahlen. Der Staat putzt sich ja da bei den Wirtschafts­treibenden ab.

Europäisch gedacht, weil heute das Thema „Europa“ oft genannt wird: Wir fordern eine Vereinheitlichung der Umsatzsteuer und gleichlautende Umsatzsteuergesetze zwi­schen Unternehmen. Am besten wäre das Reverse Charge System. Dies ist auch ein dringendes Anliegen, um den europäischen Umsatzsteuerbetrug, Vorsteuerbetrug ein­zudämmen.

Es sind auch Opportunitätskosten, die oft nicht gerechnet werden, die man als Wirt­schaftstreibender hat. Diese sind zwar nicht in Zahlen zu nennen, aber liegen einfach im Zeitaufwand. Ein Unternehmer/eine Unternehmerin ist nicht dazu da, seine/ihre Zeit für die Auseinandersetzung mit diesem viel zu komplizierten Rechnungslegungswesen aufzuwenden. Da bedarf es einer Vereinfachung. Da bedarf es der Hilfe seitens des Gesetzgebers. Das ist eine Aufgabe des Gesetzgebers, des Staates, des Bundes – aber sicher nicht die Aufgabe eines Gewerbetreibenden!

Der Unternehmer benötigt einfache, transparente und klar strukturierte Steuergesetze, um eine schnelle Bilanzierung und Steuerberechnung zu ermöglichen, die weniger Be­ratung erforderlich macht, und nicht das Gegenteil, wie es mit diesem Gesetz gegeben ist. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.16


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Steinkogler. – Bitte.

 


15.16.15

Bundesrat Josef Steinkogler (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ich beschränke mich jetzt auf die Novelle und nicht auf die Forderungen, denn die Änderungen im Wirtschaftstreuhand­berufsgesetz, im Bilanzbuchhaltungsgesetz und in der Gewerbeordnung 1994 bringen Verbesserungen für die Bilanzbuchhalter und Personalverrechner sowie eine Klarstel­lung für die Zahntechniker.

Zum einen werden die Umsatzgrenzen bei der Bilanzierung auf die Werte der kleinen GesmbHs in Entsprechung zum Unternehmensrecht dynamisiert, das heißt, die Bilanz­summe bis 4,84 Millionen € und die Umsatzsumme bis 9,68 Millionen angehoben. Bi­lanzbuchhalter dürfen wie auch Personalverrechner künftig auch Arbeitnehmerveranla­gungen durchführen.

 


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