BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 109

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Monaten nach Erscheinen in diesem Amtsblatt. Also man hätte sich schon die Mühe machen können – ich glaube nicht, dass die Kosten überaus hoch gewesen wären –, festzulegen, dass alle, nämlich die Grundstücksbesitzer und die Anrainer, über solche Grundbuchseintragungen in den neuen Grundbuchskataster benachrichtigt werden.

Ich will niemandem etwas unterstellen, aber es gibt Heimatromane, die sich mit Grenz­steinverrückungen beschäftigen, und auch unsere Bezirksgerichte sind zu einem guten Teil mit Grenzstreitigkeiten befasst. Man will die Bürger offensichtlich vor vollendete Tatsachen stellen – wenn sie nicht mindestens alle sechs Monate im Amtsblatt nach­schauen.

Aus diesem Grund werden wir diesem Vermessungsgesetz nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und Grünen.)

15.42


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. – Bitte.

 


15.42.49

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Kollege Krusche, ich verstehe die Aufregung nicht so ganz, und ich kann Sie auch beruhigen: Sie können zustimmen, weil die von Ihnen angespro­chenen Punkte auf Initiative des Herrn Bundesministers abgeschwächt worden sind, nämlich die Kommunikation mit den Gemeinden. Dafür sind wir sehr dankbar, weil wir als Ländervertreter hier im Bundesrat auch den Anspruch stellen, die Gemeinden zu vertreten. Das haben wir, glaube ich, alle schon öfters festgestellt. Der Hinweis von dir, Herr Kollege, war natürlich richtig, aber die Kommunikation wird nunmehr über die Städte und Gemeinden sichergestellt, über Gemeindezeitungen, über Zuschriften der Städte, der Gemeinden und über andere Maßnahmen. Ich gebe schon zu, das „Amts­blatt für das Vermessungswesen“ ist vielleicht nicht gerade eine regelmäßige Lektüre oder ein Gassenhauer oder Bestseller, zumindest nicht für die meisten Menschen, da haben Sie schon recht.

Ich verstehe deshalb die Aufregung nicht ganz, weil es beim Vermessungsgesetz im Prinzip darum geht, dass die Grundstücksdatenbank einer technischen Neugestaltung zugeführt wird, damit auch Grundbuchsgerichte und Vermessungsbehörden einfach ein besserer Zugriff auf Dokumente ermöglicht wird.

Es kommt zu einer Verfahrensbeschleunigung in verschiedenen Bereichen, zu einer Reduktion von drei auf zwei Instanzen. – Also was man gegen eine Verfahrensverein­fachung haben kann, weiß ich jetzt, muss ich ehrlich gestehen, auch nicht.

Beim Akkreditierungsgesetz kommt es ebenfalls zu einer Vereinfachung. Es wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, es kommt zu einer einheitlichen Konzentration auf Bundes­ebene. Man sieht dabei, dass wir als Länder durchaus bereit sind, Kompetenzen abzu­geben, wenn es Sinn macht.

Zu diesem Thema würde ich auch noch gerne drei, vier Sätze anmerken, sinnvolle Re­formen auch in diesem Bereich. – Wir Vorarlberger Bundesräte haben immer wieder den Vorschlag eingebracht – von dem wir übrigens immer noch der Meinung sind, dass er sinnvoll ist –, dass Parallelitäten in der Verwaltung, insbesondere im Bereich der un­mittelbaren Bundesverwaltung, durchforstet werden. In Österreich gibt es eine Vielzahl von unmittelbaren Bundesbehörden in den Ländern, die parallele Aufgaben erledigen wie die Landesverwaltungen, das Amt der Landesregierung oder die Bezirkshaupt­mannschaften, und sich zum Teil komplementieren.

Im Wirtschaftsministerium – und deshalb möchte ich das erwähnen – betrifft das das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen. Der Herr Präsident schmunzelt schon,


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