BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 110

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wir haben die Anfragen schön öfters eingebracht; interessanterweise auch schon mein Vorgänger, der ehemalige Bundesratspräsident Jürgen Weiss, dessen ehemaliger Ka­binettchef jetzt als Sektionschef dafür zuständig ist. Also die Geschichte ist interessant und wiederholt sich. Wir glauben, dass gewisse Synergien möglich wären.

Es gibt – man muss sich das vorstellen – 64 Dienststellen des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen in Österreich. Wir wollen nicht das Bundesamt in Frage stel­len, um Gottes willen, das würden wir nie tun, aber wir glauben, dass es doch Syner­gien gibt, die hier zu heben sind. Wenn wir jetzt mit diesen Gesetzesnovellen schon ei­ne Verfahrens- und Verwaltungsvereinfachung beschließen, so könnte man sich zu­mindest auch Reformvorschläge der Länder etwas genauer ansehen.

Ungeachtet dessen werden wir natürlich diesen drei Gesetzesvorlagen gerne zustim­men. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.46


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundes­rätin Kerschbaum. – Bitte.

 


15.46.48

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Brunner, jetzt hast du mich etwas irritiert und überrascht. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Brunner.) – Er muss mir jetzt ganz kurz etwas erklären.

Ich habe im Ausschuss nachgefragt, wie das denn mit der Kommunikation ist. Dort hat es nur geheißen, das geht über die Gemeinden. Wenn ich jetzt von Minister Mitterleh­ner – vielleicht hört er mir auch zu – erfahre, dass den Gemeinden daraus keine Kos­ten erwachsen, werden wir unsere Meinung neu überdenken. Meine Angst bei diesem § 57 ist nämlich schon, dass die Gemeinden, wenn sie die Information bekommen, dass die Eingaben im Amtsblatt veröffentlicht sind, und sie den Leuten mitteilen müs­sen, auch Porto zahlen müssen oder wie auch immer, also dass ihnen auch Kosten entstehen. Wenn den Gemeinden daraus keine Kosten erwachsen, nach dieser neuen Information, dann bin ich gerne bereit, mich entgegen der Meinung des Nationalrats zu einer Zustimmung bewegen zu lassen.

Vielleicht können Sie uns das noch mehr im Detail erläutern, denn genau dieser § 57 Absatz 9 ist der Grund dafür, dass wir diesem Gesetz nicht zustimmen wollen. Alle anderen Verwaltungsvereinfachungen haben im Prinzip unsere volle Zustimmung.

Selbiges gilt für das Akkreditierungsgesetz, dem wir auch gerne zustimmen wollen.

Zu dem Abkommen mit Korea wird dann der Effi noch etwas sagen.

Wenn Sie uns zur Änderung des Vermessungsgesetzes, wie gesagt, noch mehr De­tails übermitteln, denken wir gerne noch darüber nach bis zur Abstimmung. (Beifall des Bundesrates Dönmez.)

15.48


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.

 


15.48.25

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wie gesagt, Tagesordnungspunkt 10 betrifft die Neufassung des Akkreditierungsgesetzes 2012 so­wie die Änderungen im Maß- und Eichgesetz und im Kesselgesetz – alles spannende Themen. Der vorliegende Beschluss enthält Bestimmungen für den Akkreditierungsbei­rat, regelt Auswahl und Tätigkeit von Sachverständigen, ermöglicht weiters die Ausset-


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