alles von mir wissen. – Ich bin der Meinung, diese Menschen sollen das dürfen; nur, sie sollen selbst die Hoheit darüber haben. Und ein Mensch, der das nicht will, sollte genauso die Hoheit darüber haben, die Einstellung zu ändern.
Was ich versuche, einfach zu erklären, das ist der Unterschied zwischen: User und Userinnen befähigen, selbst zu entscheiden – und dass ein Staat überwacht. Das sind wirklich zwei Paar Schuhe. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von ÖVP und FPÖ.)
18.31
Präsident Gregor Hammerl: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Karl. – Bitte.
18.31
Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Strafrecht hat ja stets auch die Funktion, gesellschaftlichen Wandel und technischen Fortschritt mitzugestalten und zu begleiten. Der in unserer modernen Welt einfach nicht mehr wegzudenkende Einsatz elektronischer Kommunikation und von Computersystemen stellt uns natürlich auch vor neue Herausforderungen.
Wir können uns heute nicht mehr vorstellen, ohne elektronische Kommunikation zu leben – sei es in der Wirtschaft, in der Verwaltung oder auch im privaten Lebensbereich. Aber natürlich bedeutet das auch für uns Rechtssystem neue Herausforderungen, und das ist ja in den Vorreden bereits angeklungen.
Der Einsatz elektronischer Kommunikation und von Computersystemen birgt natürlich viele Vorteile in sich. Das ist ganz klar. Wir profitieren ja alle davon. Er bringt aber auch Nachteile mit sich, und auf diese Nachteile muss das Strafrecht, muss auch die Strafverfolgung und muss natürlich auch die internationale Zusammenarbeit reagieren. Dabei geht es vor allem um die Gewährleistung der sicheren Nutzung von Computersystemen und damit auch um die Wahrung der Freiheit des Einzelnen. Diese Freiheit des Einzelnen wird ja dann gefährdet, wenn man sich vor kriminellen Zugriffen auf Computersysteme oder vor Veränderungen der auf diesem Wege verarbeiteten Daten nicht schützen kann und damit eben nicht an diesen modernen Kommunikationsformen teilnehmen kann.
Am 23. November 2001 hat Österreich gemeinsam mit 29 anderen Staaten das Übereinkommen über Computerkriminalität als erstes völkerrechtliches Übereinkommen auf diesem Gebiet unterzeichnet. Das Übereinkommen steht im Einklang mit der Menschenrechtskonvention und dient als Leitlinie für jene Staaten, die eine umfassende nationale Gesetzgebung gegen Computerkriminalität ausarbeiten möchten. Schließlich bietet es auch einen ganz wesentlichen Rahmen für die notwendige internationale Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten dieses Übereinkommens.
Das Übereinkommen über Computerkriminalität enthält eine ganze Reihe von Straftatbeständen, die sich im Wesentlichen in drei Kategorien einteilen lassen, nämlich unerlaubte Angriffe auf Computersysteme, strafbare Handlungen mit Hilfe von Computersystemen sowie die Verbreitung strafbarer Inhalte über Computersysteme.
Darüber hinaus sieht dieses Übereinkommen auch eine Reihe von Regelungen im Strafprozessbereich beziehungsweise auch im Rechtshilfebereich vor. Dieses Übereinkommen ist zwar gesetzändernd und gesetzesergänzend, doch hat Österreich die Bestimmungen des Übereinkommens bereits umgesetzt – deswegen ratifizieren wir erst so spät.
Es wurde angesprochen, dass wir ja bereits vor zehn Jahren unterzeichnet haben. Wieso ratifizieren wir erst jetzt? – Deshalb, weil schon alle Regelungen umgesetzt worden sind. Also wir haben jetzt unmittelbar keinen Umsetzungsbedarf mehr durch die
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