BundesratStenographisches Protokoll807. Sitzung / Seite 154

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alles von mir wissen. – Ich bin der Meinung, diese Menschen sollen das dürfen; nur, sie sollen selbst die Hoheit darüber haben. Und ein Mensch, der das nicht will, sollte genauso die Hoheit darüber haben, die Einstellung zu ändern.

Was ich versuche, einfach zu erklären, das ist der Unterschied zwischen: User und Userinnen befähigen, selbst zu entscheiden – und dass ein Staat überwacht. Das sind wirklich zwei Paar Schuhe. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von ÖVP und FPÖ.)

18.31


Präsident Gregor Hammerl: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Karl. – Bitte.

 


18.31.37

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Strafrecht hat ja stets auch die Funktion, gesellschaftlichen Wandel und technischen Fortschritt mitzugestalten und zu begleiten. Der in unserer modernen Welt einfach nicht mehr wegzudenkende Einsatz elektro­nischer Kommunikation und von Computersystemen stellt uns natürlich auch vor neue Herausforderungen.

Wir können uns heute nicht mehr vorstellen, ohne elektronische Kommunikation zu leben – sei es in der Wirtschaft, in der Verwaltung oder auch im privaten Lebensbe­reich. Aber natürlich bedeutet das auch für uns Rechtssystem neue Herausforderun­gen, und das ist ja in den Vorreden bereits angeklungen.

Der Einsatz elektronischer Kommunikation und von Computersystemen birgt natürlich viele Vorteile in sich. Das ist ganz klar. Wir profitieren ja alle davon. Er bringt aber auch Nachteile mit sich, und auf diese Nachteile muss das Strafrecht, muss auch die Straf­verfolgung und muss natürlich auch die internationale Zusammenarbeit reagieren. Da­bei geht es vor allem um die Gewährleistung der sicheren Nutzung von Computersys­temen und damit auch um die Wahrung der Freiheit des Einzelnen. Diese Freiheit des Einzelnen wird ja dann gefährdet, wenn man sich vor kriminellen Zugriffen auf Com­putersysteme oder vor Veränderungen der auf diesem Wege verarbeiteten Daten nicht schützen kann und damit eben nicht an diesen modernen Kommunikationsformen teil­nehmen kann.

Am 23. November 2001 hat Österreich gemeinsam mit 29 anderen Staaten das Über­einkommen über Computerkriminalität als erstes völkerrechtliches Übereinkommen auf diesem Gebiet unterzeichnet. Das Übereinkommen steht im Einklang mit der Men­schenrechtskonvention und dient als Leitlinie für jene Staaten, die eine umfassende nationale Gesetzgebung gegen Computerkriminalität ausarbeiten möchten. Schließlich bietet es auch einen ganz wesentlichen Rahmen für die notwendige internationale Zu­sammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten dieses Übereinkommens.

Das Übereinkommen über Computerkriminalität enthält eine ganze Reihe von Straftat­beständen, die sich im Wesentlichen in drei Kategorien einteilen lassen, nämlich uner­laubte Angriffe auf Computersysteme, strafbare Handlungen mit Hilfe von Computer­systemen sowie die Verbreitung strafbarer Inhalte über Computersysteme.

Darüber hinaus sieht dieses Übereinkommen auch eine Reihe von Regelungen im Strafprozessbereich beziehungsweise auch im Rechtshilfebereich vor. Dieses Überein­kommen ist zwar gesetzändernd und gesetzesergänzend, doch hat Österreich die Be­stimmungen des Übereinkommens bereits umgesetzt – deswegen ratifizieren wir erst so spät.

Es wurde angesprochen, dass wir ja bereits vor zehn Jahren unterzeichnet haben. Wieso ratifizieren wir erst jetzt? – Deshalb, weil schon alle Regelungen umgesetzt wor­den sind. Also wir haben jetzt unmittelbar keinen Umsetzungsbedarf mehr durch die


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