tungsvereinfachung und führt mit Sicherheit zu mehr Bürgerservice. Bei der Grundbuchs-Novelle wurde eine neue Datenbank – die Grundstücksdatenbank neu, geschaffen.
Neben der bereits vorhandenen Möglichkeit, im Grundbuchsverfahren Eingaben und Beilagen im elektronischen Rechtsverkehr einzubringen, wurden elektronische Formulare für eine strukturierte Antragstellung entwickelt, die seitens der Grundbuchsgerichte leichter und schneller bearbeitet werden können. So wurde auch die grundbuchsrechtliche Bestimmung der Rangordnung neu adaptiert. Das wird gelöst, indem das Einverständnis des Eigentümers zur Anmerkung der Rangordnung in Hinkunft nicht nur mehr im Grundbuch selbst, sondern auch in einer gesonderten Urkunde abgegeben werden kann.
Weiters werden bei dieser Novelle auch andere grundbuchsrechtliche Anliegen zur Lösung gebracht; ich nenne einige davon: Klarstellungen beim Verbesserungsauftrag im Grundbuchsverfahren, Möglichkeiten eines Verzichts auf Zustellung, Ausweitung der Definition gegenstandsloser Eintragungen, weiters Einschränkung der Zuständigkeit des Eisenbahngerichtes, erleichterte Berichtigung von Miteigentumsanteilen im Wohnungseigentumsrecht – und noch verschiedene andere sehr wichtige Dinge, die abgeschlossen wurden.
Bei der Novelle des Gerichtsorganisationsgesetzes geht es unter anderem um die Einführung einer Bestimmung zur systematischen Erfassung sicherheitsrelevanter Vorfälle. Sozialversicherungsträger werden in den elektronischen Rechtsverkehr miteinbezogen. Es wird Vorkehrung für eine bevorstehende technische Umstellung im elektronischen Rechtsverkehr geschaffen, die sicherstellt, dass geänderte Zustellungszeitpunkte im Hinblick auf die durch die Zustellung ausgelösten Fristen nicht zu nachteiligen Folgen für den elektronischen Rechtsverkehr führen. Weiters wird die Regelung zur systematischen Erfassung von Angriffen und Drohungen gegen Organe der Gerichtsbarkeit getroffen.
Alles in allem ist das eine gute Sache, und wir stimmen diesen Novellen sehr gerne zu. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Ebner.)
18.43
Präsident Gregor Hammerl: Nächste Rednerin: Frau Bundesrätin Kemperle. – Bitte.
18.43
Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Frau Minister! Geschätztes Präsidium! Werte Damen und Herren des Bundesrates! Es ist schon sehr vieles über die nun zu beschließenden Gesetze gesagt worden. Das Grundbuch ist natürlich erwähnt worden mit all den Vorzügen, die es nunmehr mit sich bringen soll, nachdem es mittlerweile schon etwas in die Jahre gekommen ist. 30 Jahre ist, glaube ich, doch ein Alter, wo eine Neuerung auch ansteht. Es soll nutzbarer gemacht werden, und der Betrieb soll letztendlich auch Kosten sparen. Wenn es wahr ist, sollen durch die Modernisierung in etwa 80 Prozent der Kosten eingespart werden. Das wäre schon ein beträchtlicher Teil.
Sehr viel Inhaltliches hat ja bereits mein Vorredner erwähnt. Die Anpassungen im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung durch Einsatz neuer Technologien sind nur zu begrüßen. Die Neuerungen sollen dabei auch die Erstellung und Übermittlung von Anträgen und Entscheidungen im Grundbuchsverfahren erleichtern.
Was den Bereich des Gerichtsorganisationsgesetzes betrifft, steht auch hier eine Änderung an, die natürlich schon mit sehr großen Diskussionen verbunden war und doch auch relevante Themen beinhaltet beziehungsweise manche Dinge klarstellt, aber manche Bereiche auch wieder aufwirft, wo es wahrscheinlich noch zu großen Diskussionen kommen wird. Wir hoffen, dass es mit der Umstellung beziehungsweise hin-
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